Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort und Ersparnisse. Aus diesem Grund haben wir für Sie die fünf besten Tipps für Vielflieger zusammengestellt.
In Zukunft müssen Geschäftsreisende Snacks, die sie während der Reise unentgeltlich zu sich nehmen, in der Spesenabrechnung angeben und versteuern. Egal ob es sich um das Essen im Flugzeug oder den Snack in der Flughafen Lounge handelt. Jede noch so kleine eingenommene Speise muss versteuert bzw. Spesen können nicht mehr voll ausbezahlt werden. Sogar die Laugenbrezel oder die Tüte Chips gelten unter bestimmten Voraussetzung als Mahlzeit und führen zur Kürzung der Spesen. Was Geschäftsreisende ab 2015 beachten müssen und wie Sie die neue Regel umgehen können, erfahren Sie hier.
Hintergrund
Mahlzeiten, die ein Geschäftsreisender während einer beruflichen Reise von seinem Arbeitgeber oder Dritten erhält, führen in der Regel zu einem geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Bei Geschäftsreisen, die mehr als acht Stunden andauern und bei denen der Reisende Spesen (Verpflegungsmehraufwand) geltend machen kann, müssen diese gekürzt werden. Bei der Reisekostenabrechnung wird entweder der reale Wert der Speisen laut Beleg oder ein sogenannter Sachbezugswert (nur bei kurzen Geschäftsreisen unter acht Stunden) lohnsteuerlich berücksichtigt. Die Kürzung der vollen Verpflegungspauschale im Inland von 24 € erfolgt bei Geschäftsreisen, die länger als acht Stunden andauern wie folgt:
- Frühstück: Kürzung um 4,80 €
- Mittag- und Abendessen: Kürzung um 9,60 €
Bisher galt diese Regelung aber nur bei üblichen vollen Mahlzeiten, wie z.B. Frühstück, Mittag- und Abendessen. Ab 2015 gilt jeder noch so kleine Snack als Mahlzeit. Auch das Essen im Flugzeug oder die Laugenbrezel in der Lounge führt in der Reisekostenabrechnung zur Kürzung der Spesen. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Snacks gelten ab 2015 als Mahlzeit
Diese Definition sieht das ergänzte Anwenderschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts von 2014 vor. Ab sofort ist jeder Snack, sogar Chips oder Laugenstangen als volle Mahlzeit zu werten, wenn er anstelle einer üblichen Mahlzeit tritt. „Eine feste zeitliche Grenze für die Frage, ob ein Frühstück, Mittag oder Abendessen zur Verfügung gestellt wird, gibt es nicht.“ Laut BMF Schreiben ist „[…] der Maßstab für die Einordnung vielmehr, ob die zur Verfügung gestellte Verpflegung an die Stelle einer der genannten Mahlzeiten tritt, welche üblicherweise zu der entsprechenden Zeit eingenommen wird.“ (siehe Anwenderschreiben Punkt 74, Seite 37).
Für Vielflieger heißt das: Tritt der Snack im Flugzeug oder der Lounge an die Stelle einer üblichen Mahlzeit, muss die Verpflegungspauschale um 4,80 € (Frühstück) oder 9,60 € (Mittag- und Abendessen) gekürzt werden. Bei Auslandsreisen mit höheren Spesensätzen als im Inland gelten noch höhere Beträge. Dasselbe gilt übrigens auch bei Schiffs-, Bahn- oder Busreisen. Diese Regelung lässt sich sicher nur umgehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der eingenommene Snack keine Mahlzeit ersetzt hat, weil diese extra noch eingenommen wurde.
Doch der Gipfel der Unverschämtheit ist, dass die Kürzung der Spesen unabhängig davon erfolgt, ob die vermeintliche Mahlzeit (Snack) tatsächlich konsumiert wurde oder nicht. Schon das Angebot eines Snacks oder Imbisses führt danach zur Kürzung der Verpflegungspauschale (siehe Anwenderschreiben Punkt 75, Seite 37).
Proteste vorprogrammiert
Für Vielflieger (zumeist Geschäftsreisende) werde es wohl kaum verständlich sein, warum ein kleiner Snack im Flugzeug auf einem innerdeutschen Flug zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale um bis zu zehn Euro führt. Die neue Regelung kann außerdem dazu führen, dass Reisende gar keine Pauschale mehr erhalten, weil die Kürzungen diese übersteigen würden. Proteste von Unternehmen sind vorprogrammiert, deren Mitarbeiter für eine kleine Tüte Chips bis zu 9,60 € des Verpflegungsmehraufwandes abgezogen bekommen müssen.
Es bleibt abzuwarten, wie deutsche Fluggesellschaften reagieren und ob künftig auf die Aufmerksamkeiten verzichtet wird, um diese Unverschämtheit zu verhindern.
Wir freuen uns auf Ihre Kommentare, Erfahrungen und Regelungen, die in Ihrem Unternehmen hierzu eingeführt wurden.
Welcher Sesselpuper hat sich denn das ausgedacht?
Zahlen wir denn nicht schon genug Steuern, und jedes Jahr mehr.
Zahlt Frau Merkel auch wenn Sie mit dem Regierungsflieger unterwegs ist. Es ist schon toll was sich mansche Köpfe so ausdenken.
Die haben halt sonst nix zu tun, Dafür können Sie sich im Gegenzug wieder ihre Diäten erhöhen…
Ich bin vor einiger Zeit nach Asien ausgewandert und kann die Entwicklungen in Deutschland deshalb mit einem gewissen Abstand betrachten. Aktionen wie diese können bei mir – und wahrscheinlich bei allen hart und ehrlich arbeitenden Menschen – nur ein entsetzt-resigniertes Kopfschütteln auslösen. Wenn ich das hier in meiner neuen Heimat erzähle, glaubt jeder, ich mache einen Witz.
Eine Unverschämtheit! Ich habe eine Kartoffelallergie sowie Zöliakie, kann also weder die Chips, noch die Laugenstange oder Kekse zu mir nehmen und frteue mich bereits auf meinen Schauprozess gegen den Finanzminister, den ich doch sehr bitte, endlich in Rente zu gehen, weil er meiner Meinung nach einfach zu alt ist, um für die heutige Gesellschaft noch effizient und repräsentativ arbeiten zu können.
Ein Trick: bei McDonals o.ä. für € 1,50 einen Hamburger als Frühstück/Mittagessen/Abendessen kaufen und somit die extra eingenommene Mahlzeit belegen => keine Abzüge!
Funktioniert dieser Trick. Der könnte in der Tat einige Probleme lösen. Lieber Mc Donald als einen „Snack“ im Flugzeug….
So ein Blödsinn. Das kann nur von praxisfernen Beamten entwickelt werden, die weder oft reisen noch diese mit unseren überaus komplizierten Regelungen abzurechnen.
In den meisten anderen Ländern mit denen ich zu tun habe wird nach Aufwand abgerechnet. Wenn ich mit meinen ausländischen Kollegen unterwegs bin, spielt Geld keine Rolle, während wir Deutschen quasi die Mahlzeiten zum größten Teil aus der eigenen Tasche zahlen mit eInem Zuschuss in Form von Pauschalen, die oft gekürzt werden.
Und jetzt noch das. Absolute Frechheit und völlig hirnlos.
JW
Gibt es denn jemanden im Forum, der eine Petition gegen die Gesetzesänderung formulieren kann? Ich denke es gibt einige Vielreisende, so wie mich, die diese unterstützen würden.
Ich finde einen Snack oder das „Essen“ der meisten Fluggesellschaften kann nicht als vollwertiger Ersatz einer Mahlzeit angesehen werden.
Vollkommen richtig.
Nicht nur maulen und die bittere Pille trotzdem schlucken.
Ich denke auch, dass eine Petition genau das Richtige wäre.
Man muss aufstehen, wenn der Gehirnfasching in Berlin zu extrem wird.
Der Fliegerfraß ist meiner Meinung generell keine 5 Euro wert.
Ja und nochmals ja, wir sollten alle zusammen eine Petition auf http://www.change.org gegen diesen Bloedsinn intitieren bzw. unterschreiben.
Am Besten noch gleiche eine zusaetzliche Petition fuer den Ruecktritt des Finanzministers, den man nur fragen kann, ob das Kraut eigentlich legal ist, das er raucht.
Sollen SIe eben 50 ct für das Essen verlangen, dann ist diese nicht unentgeltlich und es fallen keine Steuern an.
Es handelt sich doch mit Sicherheit als Aprilscherz!?
So was kann doch kein noch so halbwegs normaldenkender Mensch ernsthaft als Gesetzesvorlage vorschlagen.
Auch das mit dem Geldwertevorteil hat mir als nicht Deutscher noch keiner nachvollziehbar erklären könne. Für mich sieht das eher nach einer Sozialneidreaktion aus.
Gott bin ich froh nicht in Deutschland zu leben und zu Versteuern. Ihr habt mein volles Mitgefühl.
Unsere Gesetzgeber sind zuweilen so weit weg von der Lebensrealität, dass wir uns in der ganzen Welt lächerlich machen
Zumal es nur die Geschäftsreisenden hier wieder einmal trifft, jeden Privatreisenden trifft es nicht.
So werden die bestraft, die eigentlich durch die Geschäftsreisen was für das Bruttosozialprodukt dieses Landes tun. Die Pauschalen was den Verpflegungsmehraufwand angehen sind sowieso schon realitätsfremd und jeder Geschäftsreisende legt im Grunde drauf.
Wieder einmal ?
Der Privatreisende zahlt es aus eigener Tasche und bekommt den Flug nicht gesponsort
Ist ja auch zum vergnügen der gesponserte Flug
Bitte erst denken, dann schreiben
@chillhunter
Sehr geehrter Herr,
dankend überlasse ich Ihnen meine „gesponserten“ Flüge (2013 = 170 Linienflüge in der EU) wenn Sie dann auch die entsprechende Qualifikation aufweisen um meine Arbeit zu machen und die nachgelagerten deutschen Arbeitsplätze mit zu sichern. Ich bleibe dann mit Freuden zu Hause und treibe mich nicht zu unmöglichen Zeiten auf unsäglichen Flughäfen heraum.
Sehr geehrter Herr,
dann könnten wir ja meine 136 Linienflüge (2014) noch dazugeben. Ehrlich gesagt, verstehe ich dann Ihre Anmerkung nicht “ der privatreisende bekommt den Flug ja nicht gesponsert “ da wie offensichtlich auch eher geschäftlich reisen, sollte Sie die neue Regelung doch eher befindlich stimmen
Beste Grüße
Und das soll wer wie prüfen, ob es das Angebot gab? Ich habe schon auf zig innerdeutschen Flügen keinen Service wg. Turbulenzen gehabt, auch wenn es sonst etwas geben würde.
Das ist unsere Neidgesellschaft! Durch die immer absurderen Ideen unserer linken und grünen Politiker schaufeln wir uns mit der überbordenden Bürokratie unser eigenes Grab. Ist nur eine Frage der Zeit, bis wir reinfallen.
Der Snack als eigenständige Mahlzeit, die es zu versteuern gilt. Sag mal, geht es noch?????
Das schlimme ist, es wird Gesetz!
Deshalb pünktlich zum Mittag: MAHLZEIT!
Dass die ganzen Geschäftsreisen der Arbeitsplatzsicherung dienen, die momentane Aufwandsentschädigung schon jetzt ein Witz ist, worüber man in benachbarten Ländern nur über uns Deutsche lacht, wird völlig ausser Acht gelassen. Gute N8 Deutschland. Wir schaffen uns ab.
Langsam wird es Zeit, dass es gemerkt wird.
Wir schaffen uns ab!
Politiker fressen sich den ganzen Monat Umsonst durch.
Gehen Nachmittags kurz beim Bundestag vorbei, schreiben sich ein,
und gehen wieder. Kassieren anwesendheitsgeld, waren aber nicht anwesend. Erhören sich jährlich Ihre Diäten. Und und und.
Der kleine Solls bezahlen obwohl 24.-€ sowieso vieeeeeel zu wenig
ist.
Ich werde jetzt dann gar nichts mehr Arbeiten. Verstehe Ulli Hönes
in diesem Land wird man bei Ehrlichkeit von vorn bis hinten abgezockt.
Ich finde auf der Seite des BMF kein aktuelles Schreiben zum Thema ab 01.01.2015.
Im aktuellen Schreiben des BMF ist klar geregelt. Wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine Mahlzeit erhält bzw. durch einen Dritten versorgt wird, ist keine Kürzung vorzunehmen.
Wenn man hier so etwas zur Diskussion bringt, dann bitte mit Link zum Schreiben bzw. Quelle!
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.html
Vielen Dank für die nochmalige Verlinkung des Ergänzenden Anwenderschreibens. Die Punkte auf die sich oben gemachte Aussagen beziehen wurden im Artikel genannt. Lesen Sie Seite 34 des Schreibens.
Viele Grüße
Vielflieger-Lounges Redaktion
Hallo,
Inzwischen ist es bei uns in der Firma auch angekommen. Glücklicherweise waren meine Flüge nicht zu üblichen Essenszeiten und ich habe sogar eine Rechnung vom Restaurant nach einem dieser Flüge…noch habe ich keine Abrechnung also sehen wir mal. Allerdings ist dies nur die Spitze des Steuerwahnsinns, gerade bei Reisekostenabrechnungen . Früher war es als Arbeitnehmer möglich die Hotelkostenpauschale bzw. den nicht erstatteten Anteil als Werbungskosten abzusetzen. Gerade im Ausland war dies interessant, da die Pauschalen relativ hoch waren. Damit blieb auch mehr Geld im Innland. (Steuererstattung und niedrige Hotelrechnungen im Ausland!!)Manch einer hat sich dann für seine Dienstreise ins Ausland ein günstiges Quartier gesucht und hat hier den Konsum angekurbelt und fleißig Mehrwertsteuer bezahlt. Aber so weit reichen die geistigen Fähigkeiten unserer Juristen im BFM nicht, für die der Satz „Judex non calculat“ uneingeschränkt zu gelten scheint. Aber als Steuerzahler haben wir eine gute Möglichkeit den Brüdern Beine zu machen: GEGEN JEDEN STEUERBESCHEID WEGEN GERINGSTER KLEINIGKEITEN EINSPRUCH ERHEBEN. So lange bis eine wirkliche Steuergerechtigkeit ohne kalte Progression und realistische Pauschbeträge entsteht. Oder kann mir einer erklären warum in den Niederlanden die Verpflegungspauschale 2014 60 € betrug und 2015 plötzlich nur noch 46 €? Ich habe nicht den Eindruck, dass dort alles viel billiger geworden ist.
Auf weitere Anregungen freue ich mich….
Das ist nur der Anfang!
Als nächstes kommt der geldwerte Vorteil auf die auf Nachtflügen ausgeteilten Päckchen mit Socken, Augenbinde, Designer -Parfüm, etc.
Mein AG hat die Regel natürlich hart umgesetzt ohne darauf hinzuweisen, dass mit Nachweis einer „normalen“ Mahlzeit der Abzug des Snacks nicht erfolgt.
Ich fliege am Sonntag in drei Flugabschnitten nach Mexico.
Dabei werden mir 2 Mittagessen und 2 Abendessen angeboten.
Der Steuerfreibetrag ist futsch, fürs anschliessende Abendessen mit meinem mexikanischen Partner bleibt nichts an Freibetrag mehr übrig und ich muss voll versteuern.
Gute Nacht Deutschland!
Wo kann man sich Beschweren?
So ist das, in unserem Abzocker Staat!
Beschweren ist dringend notwendig!
Zum einen können wir, „die Reisenden“, die Kürzungen nicht schweigend akzeptieren, zum anderen sehe ich aber auch die Pflicht der Beschwerde bei den Arbeitgebern. Die müssen sich mit ihren Mitarbeitern auseinandersetzen und die Stimmung bei „uns“ ist sicher nicht als zufrieden anzusehen.
Die Pauschalen werden immer Zeitnah nach unten angepasst (siehe Holland) aber nach oben dauerts länger. Für die Schweiz z.B. wäre eine Erhöhung dringend erforderlich.
Wenn die Arbeitgeber eine Petition ins Leben riefen, hätte das sicher eine größere Wirkung auf die Finanzbehörde! Vielleicht können auch Arbeitgeber-Verbände helfen.
Denn eines sollte unser Bundesfinanzminister nicht vergessen:
Deutschland lebt von seiner Industrie und deren Exporten. Die Leute, die diese Exporte im Ausland verkaufen, montieren und den Service liefern, repräsentieren Deutschland!
Hallo,
in unserer Firma machen wir diesen Schwachsinn nicht mit, auch auf die Gefahr, dass wir als Firma diese Snacks versteuern müssen. Unserem Personal können wir solchen Steuerblödsinn nicht zumuten, da wir sonst kein Personal mehr fürs Reisen aktivieren können. Unser Finanzministerium täte gut daran, die derzeitigen teilweise katastrophalen Reisebedingungen zu prüfen und nicht weiter zu erschweren. Die lausigen Sesselfurzer vom Finanzministerium, welche sich solch einen Schwachsinn ausdenken, gehören in die Wüste geschickt, heißt in der Privatwirtschaft entlassen!
Hmm… Wenn ich die Gedanken weiterspinne, müssten eigentlich auch die Snacks, die ich in den DB-Lounges zu mir nehme, abgezogen werden.
Rein vorsichtshalber werde ich keine DB-Lounge mehr aufsuchen, jedenfalls nicht offiziell. 😀
Da sollte auch für Politiker gelten. Die bekommen höhere Pauschalen und versteuern nichts!
Es bleibt abzuwarten bis sich keener mehr für Dienstreise bereiterklärt.
Dann geht Deutschland voll den Bach runter.
Schon jetzt blutet die Fertigung aus, es fehlt nur noch die Technologie die auswandert.
Die Frage ist doch was kann man dagegen tun und/oder gibt es Möglichkeiten diese Regelung aufzuweichen?
Zur Frage ob Snacks als Mahzeiten angesehen werden müssen, hat der Finanzminister ein neues Schreiben heraus gegeben. Snacks gelten demnach nicht als Mahlzeit und führen nicht zur Kürzung der Verpflegungspauschalen. Lesen Sie: „Snacks im Flieger und der Lounge bleiben steuerfrei“
Viele Grüße