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Steuern sparen mit Meilenupgrade

Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort und Ersparnisse. Aus diesem Grund haben wir für Sie die fünf besten Tipps für Vielflieger zusammengestellt.

Quelle: FreeDigitalPhotos.net

Geschäftsreisende und Meilensammler nutzen erfahrungsgemäß gerne ein Meilenupgrade um in einer höheren Flugklasse fliegen und entspannter reisen zu können. Jeder freut sich, wenn er Economy gezahlt aber Business geflogen ist. Erstattet der Arbeitgeber nur Economy-Tickets nutzen Arbeitnehmer, wenn möglich, gerne ein Upgrade für einen Flug in der komfortableren Business Class. Der Wunsch komfortabler und exklusiver zu reisen, ist bei einigen so groß, dass sie dafür sogar ihre privat gesammelten Meilen einsetzen um upgegraded zu werden. Es stellt sich die Frage, ob die privaten Meilen, die man auf Dienstreisen eingesetzt hat, als Werbungskosten oder im Fall selbstständiger Unternehmer als Betriebsausgaben absetzbar wären. Genau diese Frage möchten wir in diesem Artikel beantworten.

Meilenupgrades jetzt steuerlich absetzbar

Ein Vielflieger hat es einfach ausprobiert: Er hat seine privat gesammelten Flugmeilen für ein Upgrade in die Business Class genutzt. In seiner Steuererklärung hat er den Kaufpreis der Meilen unter den Werbungskosten angegeben. Mit Erhalt seines Steuerbescheides berichtete er, dass das Finanzamt tatsächlich, nach Anforderungen aller Belege, den Wert der dienstlich eingesetzten aber privat gesammelten Meilen als Werbungkosten in Höhe des von der Airline genannten Meilenkaufpreises anerkannt und die Steuerlast um diesen Betrag gemindert hat.

Folgendes Zahlenbeispiel zeigt, wie hoch die Steuerersparnis aktuell mindestens sein kann. 

  • Der Mindestmeilenbetrag, den man derzeit bei der Lufthansa benötigt, um ein Meilenupgrade zu bekommen, beträgt 10.000 Meilen. (siehe Miles and More Upgrade Tabelle).
  • Diesen Meilen steht ein der aktueller Kaufpreis von 245,00 € gegenüber (siehe Miles and More Preise für Meilen. Die 10.000 benötigten Meilen gelten nur für einen Oneway-Flug.
  • Setzt man seine privat gesammelten Meilen für ein Upgrade auf einem dienstlichen Flug ein, kann man diesen Kaufpreis der Meilen als Werbungkosten angeben. Vorausgesetzt natürlich man kann dies mit Belegen nachweisen. Es ist also nicht nur theoretisch sondern auch praktisch möglich, ein Upgrade in die Business Class von der Steuer zurück zu bekommen.

Wichtig zu wissen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer: Haben Sie private Flugmeilen auf eigene Kosten für Ihren Flug auf Dienstreise eingesetzt, können Sie den Geldwert in Höhe des Kaufpreises der Prämienmeilen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe geltend machen und kräftig Steuern sparen.

Swiss Business Class
Swiss Business Class Sitz, Quelle: Kaysha

Eine rechtliche Grundlage findet sich in den gesetzlichen Regelungen zur Fahrtkostenerstattung, wonach der Gesetzgeber keine Obergrenze für erstattbare Fahrtkosten oder etwa eine Reiseklasse vorgibt, in der die Dienstreise durchgeführt werden muss. Tatsächliche Fahrtkosten bzw. Flugkosten, die mit Tickets belegt werden können, sind als Reisekosten steuerfrei erstattbar. Das Finanzamt interessiert bei Dienstreisen nur die tatsächlich entstandenen Kosten (abzüglich eventueller Erstattungen). Welches Verkehrsmittel man dabei benutzt, ist dem Finanzamt in der Regel egal. Egal ist auch mit welcher Airline oder in welcher Klasse man fliegt. In unserem Beispiel gehört das Meilenupgrade zum Kaufpreis des Flugtickets und wurde vom Arbeitgeber nicht komplett erstattet. Der Werbungskostenabzug war also nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes zulässig.

Schlussbemerkung

Eine allgemeingültige Gewähr für Ihren Erfolg bei der Angabe des Meilenupgrades als Werbungskosten können wir Ihnen hier nicht geben. Wir möchten Ihnen aber ans Herz legen, Ihre privat gesammelten aber dienstlich eingesetzten Meilen, als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei der nächsten Steuererklärung anzugeben. Probieren Sie es einfach aus. Sie können nur gewinnen. 

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2 Kommentare

  1. ich finde das sehr gefährlich … wenn es funktioniert, wird in ein paar Jahren das Finanzamt kommen und bei privat verwendeten aber dienstlich erworbenen Meilen das Gleiche umgekehrt machen. Und wer verwendet nicht dienstlich erworbene Meilen auch privat??? Dann haben wir auf einem dicke Nachzahlungen.!

  2. Nein, Air Berlin und Lufthansa versteuern alle gesammelten Meilen pauschal in enger Abstimmung mit den Finanzämtern. Somit besteht keine „Gefahr“ dass der Reisende dies selbst versteuern müsste oder eine Nachzahlung befürchten müsste!

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