Home / Specials / Tipps / Snacks im Flieger und der Lounge bleiben steuerfrei
Hotelrabatte

Snacks im Flieger und der Lounge bleiben steuerfrei

Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort und Ersparnisse. Aus diesem Grund haben wir für Sie die fünf besten Tipps für Vielflieger zusammengestellt.

Für Unverständnis und Ärger hatte Ende letzten Jahres die Mitteilung des Finanzministers gesorgt, jeder noch so kleine Snack, der während der Geschäftsreise im Flieger oder der Flughafenlounge eingenommen wird, müsse versteuert werden und führe zur Kürzung der Verpflegungspauschale.

In einer aktuellen Mitteilung hat das Ministerium jetzt die Frage geklärt, ob ein Snack tatsächlich als Mahlzeit gilt und zur Kürzung der Verpflegungspauschale führt.

Knabbereien vs. Mahlzeit

Erst im vergangenen Jahr hatte das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass auch ein Snack an Bord eines Flugzeuges oder in der Flughafenlounge eine Mahlzeit sein könne und zur Kürzung der Spesenpauschale führen müsse. Der Maßstab für die Einordnung eines Snacks als Mahlzeit sei, ob dieser an die Stelle eines Frühstücks, Mittag- oder Abendessens trete. Danach hätten Geschäftsreisende jeden noch so kleinen Snack, den sie anstelle eines Frühstücks, Mittag- oder Abendessens einnehmen, versteuern müssen oder Spesen hätten nicht mehr voll ausgezahlt werden können. Dies hatte unter Vielfliegern und Geschäftsreisenden vielfach zu Unverständnis und Ärger geführt. Wir berichteten darüber.

Foto: Rainer Sturm / Pixelio
© Rainer Sturm / PIXELIO

Zahlreiche Verbände, darunter der Bundesverband Deutscher Banken e.V. haben daraufhin beim Bundesministerium der Finanzen um eindeutige Klärung der Frage gebeten, was auf Geschäftsreisen als Mahlzeit gilt und zur Kürzung der Verpflegungspauschale führt. Aus dem Antwortschreiben des Ministeriums geht jetzt konkret hervor, dass ein kleiner Snack nicht als vollwertige Mahlzeit gelten kann und demnach nicht zur Kürzung der Verpflegungspauschale führt, auch nicht, wenn er an die Stelle einer Mahlzeit tritt.

Im Schreiben heißt es dazu wörtlich:

„Chipstüte, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien im Flugzeug, Zug oder Schiff erfüllen nicht die Kriterien für eine Mahlzeit und führen nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale.“ 

Wörtlich heißt es weiter:

„Aus steuerrechtlicher Sicht werden als Mahlzeiten daher alle Speisen und Lebensmittel angesehen, die üblicherweise der Ernährung dienen und die zum Verzehr während der Arbeitszeit oder im unmittelbaren Anschluss daran geeignet sind, somit Vor- und Nachspeisen ebenso wie Imbisse und Snacks. Eine Kürzung der steuerlichen Verpflegungspauschale ist allerdings nur vorzunehmen, wenn es sich bei der vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeit tatsächlich um ein Frühstück, Mittag- oder Abendessen handelt.“

Arbeitgeber beurteilt Snack

Das heisst, die auf innerdeutschen Flügen oder Kurzstreckenflügen angebotene LaugenbrezelChipstüte oder der kostenfreie Snack in der Flughafenlounge erfüllen nicht die Kriterien für eine Mahlzeit und führen nicht zur Kürzung der Spesen. Im Schreiben wird weiter klargestellt, dass es in Zukunft allein dem Arbeitgeber obliegt zu beurteilen, inwieweit die von ihm oder Dritten angebotenen Speisen die Kriterien für eine echte Mahlzeit erfüllen. Dafür muss der Arbeitgeber den Umfang, den Anlass und die Tageszeit berücksichtigen, an der die Speisen eingenommen werden. 

Vielflieger, die häufig beruflich reisen und kostenfreie Snacks in Lounges oder auf Flügen zu sich nehmen, dürften erfreut sein, dass der Finanzminister in diesem Punkt eingelenkt hat.

Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Einschätzungen!

Aktuelle Insider Tipps für Vielflieger!

Unsere besten Tipps und Tricks für Vielflieger finden sich nur in unserem Newsletter. Mehrere tausend Leser profitieren schon davon. Unsere letzten Newsletter können Sie sich hier ansehen. Tragen Sie sich kostenlos ein. Natürlich können Sie sich jederzeit wieder vom Newsletter austragen.
* = Benötigte Eingabe

Meistgelesen

Foto: DS Bag Tags

Tipps für Vielflieger: Schneller durch Passkontrolle und Gepäckabfertigung

Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort ...

Foto: Finavia

Abgeschirmt schlafen am Flughafen Helsinki

Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort ...

3 Kommentare

  1. Dr. Harald Erdmann

    Ach Du schönes, bürokratisches Deutschland. Snacks versteuern oder nicht. Bestimmt hat Brüssel auch bald was dazu zu sagen.
    Bin ich froh, dass ich Resident in einem der Golfstaaten bin 🙂
    Weiterhin guten Flug, egal ob mit oder ohne innerdeutschen Snack, Euer Dr. Erdmann

  2. Werner Schmieder

    Der Steuerwahnsinn nimmt kein Ende. Es ist unglaublich, wo und wie der Staat seine fleißigen Untertanen auspresst. Genau genommen, sind die oft üppigen Speisen in der Senator-, Business- oder HON-Lounge zu versteuern. Dort gibt es ja nicht nur Erdnüsse oder snacks. Die nimmersatte Finanzbürokratie ist verrückt geworden, wenn sie den Leistungsträgern auf Geschäftsreisen auch noch die jämmerlichen Pauschalen kürzen will. Wann stehen die gemolkenen Untertanen mal dagegen auf? Der Staat braucht Geld, weil er Milliarden verschwendet. Siehe BER. Deutschlands Steuergesetze werden immer leistungsfeindlicher. Es ist zum K…..

  3. Rainer Schreiber

    Mein Arbeitgeber, bzw. dessen Vertreter, welche Reisekosten freigeben, versucht uns gerade klar zu machen, dass auch ein pobeliges, in Folie eingeschweißtes Croissant mit einer kleinen Tasse Kaffee ein Mittagessen darstellt, für welches wir die Spesen entsprechend zu kürzen haben. Mir sträuben sich hierbei die Haare.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Aktuelle Insider-Tipps für Vielflieger im Newsletter!
Unsere besten Tipps und Tricks für Vielflieger finden sich nur in unserem Newsletter. Mehrere tausend Leser profitieren schon. Tragen Sie sich völlig kostenlos ein. Natürlich können Sie sich jederzeit vom Newsletter austragen.
Tipp für jede Anmeldung bis Ende des Monats: Miles&More Prämienflüge für bis zu 66% weniger Meilen.
Nie mehr anzeigen