Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort und Ersparnisse. Aus diesem Grund haben wir für Sie die fünf besten Tipps für Vielflieger zusammengestellt.
Mitte März verkündete das Landgericht Köln seine Entscheidung bezüglich der vermeintlichen Meilenentwertung des Vielfliegers und Lufthansa Miles & More Teilnehmers Prof. Tobias Eggendorfer. Wir berichteten bereits kurz über das Verfahren. Kurzgefasst störte sich Prof. Eggendorfer an dem von Miles & More verschlechterten Tauschverhältnis von Meilen zu Flugprämien und verklagte die Lufthansa, nachdem er es zunächst versucht hatte, sich außergerichtlich mit der Fluggesellschaft zu einigen. Da er laut SPIEGEL stattliche 887.000 Bonusmeilen gesammelt hatte und in der Klage von einer Entwertung in Höhe von ca. 30% gesprochen wurde, entspricht die Entwertung nach aktueller Flugprämientabelle von Miles & More. ca. zwei bis drei Business-Class Flüge von Europa in die USA. Alternativ könnte man mit diesen Meilen auch einen Rund-um-die-Welt Ticket in Business einlösen. Da mag es sich lohnen, mit der Lufthansa in den Streit zu treten. Der Streitwert wurde bei Gericht gar beachtliche 20.000,00 Euro festgelegt, womit man sogar deutlich mehr Business-Class Flüge antreten könnte. Den Hauptteil der Bonusmeilen hat der Professor übrigens durch seine selbständige Tätigkeit und nicht auf Dienstreisen gesammelt, was er in mehreren Interviews betonte.
Entscheidung des Kölner Landgerichts
Nun bekam er Recht: Das neue Tauschverhältnis hätte früher angekündigt werden müssen. Lufthansa wurde vom Landgericht nun auferlegt, zwei Meilenkonten für Prof. Eggendorfer zu führen. Ein Konto (Meilenkonto A), auf dem die Bonusmeilen, die bis zum 3. Januar 2011 gesammelt wurden, geführt werden und ein zweites Konto (Meilenkonto B), für alle Bonusmeilen, die danach erflogen wurden. Für Meilenkonto A müsse dann eine andere, für den Fluggast günstigere Prämientabelle gelten, als für Meilenkonto B. Systemtechnisch erscheint uns die Abwicklung von (Online-)Buchung von Flugprämien für zwei Kontentypen kompliziert. Für alle Call-Center-Mitarbeiter bzw. das System müssten dann ja unterschiedliche Prämientabellen für die unterschiedlichen Konten hinterlegt werden. Dies technisch einwandfrei zu gewährleisten, erscheint aufwendig und kostspielig.
Da wir an einer neutralen Berichterstattung interessiert sind, möchten wir die Position der Lufthansa auch kurz darstellen. Die Änderung wurde an alle 20 Millionen Miles & More Teilnehmer einen Monat vor Inkrafttreten über den Newsletter kommuniziert. Auch im Kundenmagazin wurde darauf hingewiesen. Zudem hält die Lufthansa dagegen, dass nicht alle Tauschverhältnisse verschlechtert wurden, sondern es auch Verbesserungen für die Kunden ab dem 3. Januar 2012 gab.
Weiterer Verlauf des Verfahrens
Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist außerdem unklar, ob der Kranich in Revision gehen wird. Eine Entscheidung wird bis Ende April erwartet. Die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht Köln und auch ein Gang vor den Bundesgerichtshof (BGH) könnte möglich werden. Durch das enorme Medienecho scheinen viele Miles & More Mitglieder erst auf die Entwertung des Meilenkontos aufmerksam geworden zu sein und ärgern sich nun. Nach Berichten des SPIEGEL steht der auf Masseverfahren spezialisierte Münchener Rechtsanwalt Markus Klamert aus der renommierten Kanzlei Heiss & Kollegen geschädigten Miles & More Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite und stellt Informationsmaterial bereit. Wir sind gespannt, wie die Lufthansa den Fall insgesamt lösen wird und hoffen auf eine kulante Lösung für alle Vielflieger, die dem Kranich schon seit Jahren die Treue halte. Der BGH entschied übrigens vor einigen Jahren bereits im Sinne der Vielflieger, als Air Berlin nach der Übernahme von LTU die Einlösefrist von „Redpoints“ verkürzen wollte. Einige Meilensammler erinnern sich sicherlich…
Es bleibt also spannend und wir werden weiter berichten.