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Miles & More ändert AGB – zum Vorteil für Meilensammler?

Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort und Ersparnisse. Aus diesem Grund haben wir für Sie die fünf besten Tipps für Vielflieger zusammengestellt.

MMMiles & More hat still und leise ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Rückwirkend ab Juli 2014 gelten neue Teilnahmebedingungen für alle Meilensammler des Programms. Dass die Änderungen nicht mit Vorlauf und ohne Kenntlichmachung in der neuen Fassung der AGB an Kunden kommuniziert wurden, hat viele verärgert. Wir haben die Neuerungen herausgefiltert und stellen diese kurz und bündig vor. Ob das für Sie Vor- oder Nachteile bringt, erfahren Sie in der Zusammenfassung am Schluss.

Neue AGB von Miles & More

Dass Miles & More seine Teilnahmebedingungen ändert, kam für viele überraschend. Kunden äußerten sich in Foren zu Recht verärgert, dass aus der Neufassung der AGB nicht eindeutig hervor gehe, welche Punkte eigentlich geändert wurden. Um es unseren Lesern und Meilensammlern bei Miles & More leichter zu machen, sind wir alle Punkte der alten und der neuen Fassung der AGB durchgegangen und zeigen im Folgenden die wesentlichen Änderungen.

1.1 Teilnahmeberechtigte

Die Teilnahme ist weiterhin nur für natürliche Personen möglich, die das zweite Lebensjahr vollendet haben und die ihren Hauptwohnsitz in einem Land haben, in dem Miles & More angeboten wird. Neu ist, dass der Hauptwohnsitz gegenüber der Lufthansa nachgewiesen werden muss.

2.1.1 Meilenarten

Ganz neu dazugekommen ist die sogenannte Select Meile als Meilenart neben den bekannten Prämienmeilen, Statusmeilen und HON Circle Meilen.

2.2 Kontostand

Akzeptiert ein Nutzer den ausgewiesenen Kontostand laut Miles & More Kontoauszug nicht, konnte er diesen bisher mit einer Frist von zwei Wochen reklamieren. Die Reklamationsfrist von zwei Wochen wurde zu Gunsten der Kunden ganz aufgehoben.

2.3 Meilenerwerb

In der neuen Fassung der AGB wird jetzt explizit darauf hingewiesen, dass nur für vom Teilnehmer selbst in Anspruch genommene Leistungen Meilen gut geschrieben werden. Ein Meilentransfer zwischen verschiedenen Mitgliedskonten ist bei Miles & More nicht möglich.

2.3.2 Sonderregelungen für Flüge (neu)

Der Passus Sonderregelungen für Flüge ist neu dazu gekommen und besagt, dass Meilen nur für die Flüge gutgeschrieben werden, die auch wirklich angetreten werden. D.h. Flugtickets, die man verfallen lässt, berechtigen nicht zur Meilengutschrift. Über die Höhe der Meilengutschrift nach Flugentfernung und Buchungsklasse trifft man in den neuen AGB bewusst keine Aussage mehr.

2.3.6 Ausschluss der Meilengutschrift

In der neuen Fassung der AGB wird unter diesem Punkt explizit darauf hingewiesen, dass die Meilengutschrift für unbenutzte, verfallene oder unrechtmäßig erworbene Leistungen ausgeschlossen ist.

2.4 Einlösung der Meilen

Zum Einlösen der Meilen in Prämienleistungen gelten ausdrücklich nur Prämienmeilen. Weder Statusmeilen, noch HON Circle Meilen oder etwa die neuen Select Meilen berechtigen zum Erwerb von Prämien.

2.4.5 Prämienanforderung

Die Ausstellung eines Prämientickets für Prämienflüge ist – wo technisch möglich – bis einen Werktag vor Abflug möglich. Früher waren es zwei Werktage.

2.4.7 Ausstellung von Prämiendokumenten

Bisher konnten Prämienzertifikate vier bis sechs Werktage vor Abflug angefordert werden. Ab sofort werden die Zertifikate nur noch bis spätestens sieben Tage vor Abflug ausgestellt.

3.1.1 Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung durch Lufthansa war früher unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich. Ab sofort sind es vier Wochen.

3.2.1 Meilengültigkeit bei ordentlicher Kündigung

Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer, durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber behalten die Prämienmeilen nicht mehr nur sechs, sondern zwölf Monate nach Zugang der Kündigung ihre Gültigkeit (sofern die Meilen nicht aufgrund eines bestehenden Vielfliegerstatus vor dem Verfall geschützt sind oder ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt). Bei einem Guthaben von mehr als 500.000 Meilen sind es sogar 36 Monate.

3.2.2 Meilengültigkeit bei außerordentlicher Kündigung

Bislang wurde das Meilenguthaben direkt mit Einleitung der Kündigung gelöscht. Ab sofort behalten die Prämienmeilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt.

4.4 Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen

Miles & More behält sich das Recht vor, Änderungen an den Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Diese werden den Teilnehmern schriftlich bekannt gegeben. Bislang konnten Teilnehmer innerhalb eines Monates Widerspruch gegen die Neuerungen einlegen. Künftig sind es zwei Monate.

Zusammenfassung: Vor- und Nachteile für Vielflieger

Der Vergleich der alten und neuen Fassung der AGB von Miles & More zeigt, dass sich für Vielflieger mehr Vorteile als Nachteile ergeben.

Vorteile:

  • Reklamationsfrist des Meilenkontosstandes wurde aufgehoben.
  • Ausstellung des Prämientickets bis einen Werktag vor Abflug.
  • Ordentliche Kündigung durch Lufthansa mit einer Frist von vier Wochen.
  • Meilen behalten 12 Monate Gültigkeit nach ordentlicher Kündigung.
  • Meilen behalten 6 Monate Gültigkeit nach außerordentlicher Kündigung.
  • Widerspruchsfrist gegen Änderungen der AGB beträgt nun zwei Monate.

Nachteile:

  • Hauptwohnsitz muss gegenüber der Lufthansa nachgewiesen werden.
  • Meilentransfer nicht möglich.
  • Meilen werden nicht mehr nach Entfernung gutgeschrieben.

Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen zu den Änderungen der AGB von Miles & More über die Kommentarfunktion.

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3 Kommentare

  1. in den bedingungen steht aber auch, dass bei der classic miles & more creditcard die meilen dem „normalen“ verfall unterliegen. ausnahme man tätigt mindestens 3000.- meilenfähigen umsatz. ab der miles & more gold kreditkarte bleiben die meilen wieder unbefristet gültig.

    das ist m.a. auch neu und eine wesentliche änderung

    Viele Grüsse, Götz

  2. Da ich die geänderten Teilnahmebedingungen nicht Wort für Wort durchlesen wollte, habe ich angeregt bei den nächsten Änderungen diese hervorzuheben. Als Antwort kam ein Mail mit den geänderten Bedingungen, aber keine Zusage für die Zukunft die Änderungen hervorzuheben oder zu markieren. ;-((

    Originalwortlaut:
    >>> vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die Teilnahmebedingungen wurden in erster Linie um bereits bestehende, aber bisher nicht in den AGB festgehaltene Regeln ergänzt und konkretisiert. Wir empfehlen Ihnen, sich die Zeit zu nehmen und die Bedingungen einmal komplett anzuschauen.

    Ganz neu hinzugekommen ist unter Punkt 2.1.1 und 2.4.1 die sogenannte Select Meile als Meilenart neben den Ihnen bekannten Prämien-, Status- und HON Circle Meilen. Änderungen haben sich bei folgenden Punkten ergeben:

    2.2 Kontostand

    Die Reklamationsfrist von zwei Wochen wurde zu Gunsten unserer Kunden aufgehoben.

    2.4.5 Prämienanforderung

    Die Ausstellung eines Prämienetix® ist – wo technisch möglich – bis einen Werktag vor Abflug möglich, früher waren es zwei Werktage.

    2.4.7 Ausstellung von Prämiendokumenten

    Bisher konnten Prämienzertifikate vier bis sechs Werktage vor Abflug angefordert werden. Um eine rechtzeitige Zustellung beim Kunden garantieren zu können, nehmen wir die Ausstellung von Zertifikaten ab sofort spätestens sieben Werktage vor Abflug vor.

    3.1.1 Ordentliche Kündigung

    Eine ordentliche Kündigung durch Lufthansa war früher unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich, ab sofort sind es vier Wochen.

    3.2.1 Meilengültigkeit bei ordentlicher Kündigung

    Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer, durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber behalten die Prämienmeilen nicht mehr nur sechs, sondern zwölf Monate nach Zugang der Kündigung ihre Gültigkeit (sofern die Meilen nicht aufgrund eines bestehenden Vielfliegerstatus vor dem Verfall geschützt sind oder ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt). Bei einem Guthaben von mehr als 500.000 Meilen sind es sogar 36 Monate.

    3.2.2 Meilengültigkeit bei außerordentlicher Kündigung

    Bislang wurde das Meilenguthaben direkt mit Einleitung der Kündigung gelöscht, ab sofort behalten die Prämienmeilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt.

    4.4 Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen

    Bislang konnte innerhalb eines Monates Widerspruch eingelegt werden, künftig sind es zwei Monate.

    Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Zusammenfassung weiterhilft und die zu Ihrem Vorteil vorgenommenen Änderungen ein weiterer guter Grund sind, Miles & More als Reisepartner zu bevorzugen.
    <<<

  3. Soweit ich richtig orientiert bin ist neu auch der Zukauf von fehlenden Meilen im Falle einer Flugprämienbuchung nicht mehr möglich. Diese wichtige Änderung sehe ich hier nicht explizit erwähnt – Weiss jemand genaueres hierzu?

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