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Miles & More Entwertung des Meilenkontos rechtswidrig

Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort und Ersparnisse. Aus diesem Grund haben wir für Sie die fünf besten Tipps für Vielflieger zusammengestellt.

Meilen sammeln in der Lufthansa A380
Nachtflug der Lufthansa A380, Quelle: Lufthansa

Ein Vielflieger der Lufthansa hat erfolgreich gegen seine Miles & More Meilenkontoentwertung geklagt. In dem als Vielflieger-Prozeß bekannt gewordenem Fall kam das Kölner Landgericht zu dem Entschluss, dass der Kläger durch die Änderung des Prämienkataloges der Lufthansa im Miles & More Programm benachteiligt worden ist. Die Lufthansa hätte rechtzeitiger über die Meilenentwertung informieren müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und nach Angaben des Gerichtssprechers hat dieses Urteil keine Allgemeingültigkeit, so dass man sich bei weiteren Klagen „jeden Einzelfall“ anschauen muss. Nichtsdestotrotz dürfte das Verfahren für Vielflieger, die oft geschäftlich unterwegs sind und den Senator- oder gar HON-Status erreicht haben, interessant sein.

Lufthansa Miles & More Automat
Einsatz der Miles & More Karte beim Check-In Automaten, Quelle: Lufthansa

Der Vielflieger geht somit als Sieger gegen die Lufthansa hervor. Er war der Auffassung, dass durch die Änderung der Prämientabelle die Prämienmeilen auf seinem Meilenkonto auf einen Schlag um bis zu 40% entwertet worden sei, somit rechtswidrig und nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sei. Weiterhin störte er sich insbesondere daran, dass die entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur kurzfristig und versteckt im Internetauftritt publiziert worden sei. Und im Kundenmagazin wurde sogar erst nach Inkrafttreten der Änderung darauf hingewiesen. Seine Versuche die Frist zur Verwertung seiner Meilen zu verlängern oder einen Ausgleich zu bekommen wurden nicht nachgekommen, da es ihm nicht möglich war, seine Prämienmeilen innerhalb von vier Wochen einzulösen. Die Richter stellten klar, dass die Lufthansa generell berechtigt sei, die Teilnahmebedingungen für ihr Bonusprogramm zu ändern, da es sich um eine freiwillige Leistung handele. Hingegen hätte dies das Unternehmen mit einem Vorlauf von vier Monaten ankündigen müssen, da „ein gewisser Vertrauensbestand“ vorherrschte, weil der Flugprämienkatalog zuvor acht Jahre lang unverändert geblieben war.

Die Lufthansa hatte zu Beginn des Jahres 2011 die Prämienbedingungen dahingehend verändert, dass seitdem 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen von interkontinentalen Flügen benötigt werden. Seit der Änderung des Prämienprogramms verlangt die Lufthansa zum Beispiel für einen Hin- und Rückflug in die USA in der Business Class 105.000 statt zuvor 90.000 Meilen. Allerdings  sind durch die neuen Bedingungen für Kunden von Oneway-Flügen oder Hin-und Rückflügen am selben Tag weniger Meilen als zuvor erforderlich. Dies stellt aber laut den Richtern keine gleichwertige Alternative dar.

Die Abwertung der Meilen lohnt sich für die Lufthansa offenbar. Laut Financial Times Deutschland hatten sich die rund 20 Millionen Miles & More-Kunden bis Ende 2010 198 Milliarden Meilen erflogen. Gegenwert seien heute 1,9 Millionen Business-Tickets in die USA nach zuvor 2,2 Millionen. Bei einem Ticketpreis von 3.000 Euro ergibt sich daraus eine stattliche Differenz von 960 Millionen Euro.

Vielflieger mit vielen Meilen sollten dieses Verfahren weiter beobachten und sich überlegen, ob ggfs. eine eigene Klage sinnvoll wäre. Man könnte natürlich auch die Lufthansa anschreiben und höflich nach einer Kompensation fragen. Vielleicht ist man ja jetzt dort kompromissbereiter…

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