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Koffer weg oder beschädigt: Ihre Ansprüche

Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort und Ersparnisse. Aus diesem Grund haben wir für Sie die fünf besten Tipps für Vielflieger zusammengestellt.

Wer am Gepäckband vergeblich auf seine Koffer wartet oder das Gepäckstück samt Inhalt beschädigt ankommt, sollte unbedingt alle seine Ansprüche gegenüber der Airline oder dem Reiseveranstalter geltend machen. Denn für verspätet gelieferte, beschädigte oder gar verloren gegangene Gepäckstücke können Reisende eine nicht unerhebliche Summe Geld verlangen. Welche Ansprüche Sie haben und wie Sie vorgehen sollten, erfahren Sie hier.

Foto: Rainer Sturm / Pixelio
© Rainer Sturm / PIXELIO

Übersicht über mögliche Ansprüche

Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung gemäß MÜ

Geht das Gepäck auf einem Flug verloren, wird beschädigt oder kommt zu spät an, können sich Individualreisende wie auch Pauschalreisende auf das in Deutschland seit 2004 geltende Montrealer Übereinkommen (MÜ) berufen. Danach besteht für Reisende ein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung in Höhe von 1.131 Sonderziehungsrechten, was einem realen Wert von derzeit ca. 1.200 Euro entspricht. Gemäß Art. 31 Abs. 2 MÜ muss der Nichterhalt oder Beschädigung von Gepäckstücken innerhalb der geltenden Fristen am „Lost and Found Schalter“ des Flughafens schriftlich gemeldet werden. Bei Verspätung des Koffers gilt eine Frist von 21 Tagen nach Erhalt, bei Beschädigung sogar nur 7 Tage. Es empfiehlt sich aber einen beschädigten oder den vermissten Koffer sofort nach Ankunft am Flughafen am „Lost and Found Schalter“ der Airline zu melden. Bei dem Betrag von 1.200 Euro handelt es sich nicht um eine Pauschale sondern um einen Höchstbetrag. Der Reisende muss die tatsächlich mitgeführten Wertgegenstände in der Regel durch Kaufbelege nachweisen und beziffern. Nur dann erhält er möglicherweise den vollen Erstattungsbetrag. Zudem ist zu beachten, dass nicht der Anschaffungswert der Gegenstände gilt, sondern nur der zum gegenwärtigen Zeitpunkt aktuelle Warenwert. Besonders wertvolle oder leicht zu beschädigende Gegenstände sollte man generell nicht im Gepäck aufgeben, da nach Art. 20 MÜ die Haftung der Airline entfallen oder sich zumindets mindern kann, wenn dem Fluggast dadurch ein Mitverschulden nachgewiesen werden kann.

Anspruch auf Preisminderung und Entschädigung für Pauschalreisende

Für Pauschalreisende besteht zusätzlich die Möglichkeit, beim Reiseveranstalter eine Preisminderung nach § 651d BGB um ca. 25% des Tagesreisepreises geltend zu machen. Dazu kommt möglicherweise eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nach § 651f Abs. 2 BGB in Betracht. Die Ansprüche auf Preisminderung und Entschädigung müssen beim Reiseveranstalter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ende der Reise angemeldet werden. Dafür stehen in der Regel vorgefertigte Formulare zur Verfügung. Informieren Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter.

Anpruch auf Nachsendung

Ist der Koffer nur verspätet angekommen aber ansonsten vollkommen in Ordnung, so hat der Reisende einen Anspruch auf kostenfreie Nachsendung an die auf dem Koffer oder Gepäckschein genannte Adresse.

Anspruch auf Unterstützung durch die Airline

Ohne Gepäck mangelt es meist am Nötigsten, wie z.B. Zahnbürste oder Kleidung zum Wechseln. Sie dürfen die nötigsten Gegenstände nachkaufen und eine Erstattung durch die Airline verlangen. Hier gilt ebenfalls das Montrealer Übereinkommen und die dort festgelgte Höchstgrenze für Schadensersatz von ca. 1.200 Euro. Die Ausgaben sollten aber „angemessen“ sein und Quittungen zum Nachweis aufbewahrt werden. Wichtig zu wissen ist schließlich, dass die Ausgaben auf die Summe der Erstattung für Schadensersatz angerechnet werden.  Manche Airlines stellen übrigens für solche Fäll Ersatzartikel oder Amenity Kits mit den nötigsten Utensilien zur Verfügung.

Tipps zum Vorgehen bei Kofferverlust oder Beschädigung

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Foto: Vielflieger-Lounges
  1. Melden Sie Verlust oder Beschädigung Ihres Koffers sofort nach Ankunft beim „Lost and Found Schalter„.
  2. Melden Sie als Pauschalreisender den Verlust oder Beschädigung des Gepäcks zudem sofort beim Reiseveranstalter.
  3. Beschreiben Sie Ihr Gepäckstück so gut wie möglich, idealerweise mit Fotos.
  4. Achten Sie beim Kauf von Ersatzartikeln auf angemessenen Preis und bewahren Sie Quittungen auf.
  5. Führen Sie keine wertvollen Gegenstände wie Bargeld, Laptops oder Schmuck im aufzugebenden Gepäck mit.
  6. Packen Sie für den Notfall das Nötigste in Ihr Handgepäck.
  7. Bewahren Sie Kaufbelege von Gegenständen, die Sie häufig mit auf Reisen nehmen zum Nachweis auf.
  8. Wählen Sie robuste Reisekoffer, um Beschädigungen zu vermeiden.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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2 Kommentare

  1. Die ganzen schönen Tipps nützen aber leider nicht viel, wenn sich die Fluggesellschaft einfach totstellt. Mir passiert auf einem Business-Flug mit SAS von Zürich nach Chicago. Koffer kommen zwei Tage zu spät in Chicago an, beim Rückflug fehlt der Kinderwagen und drei Koffer sind beschädigt. Sofort reklamiert und eingereicht, 8 Monate später immer noch keine Reaktion von SAS, obwohl ich schon dreimal nachgehackt habe. Nun übergebe ich die Unterlagen meiner Rechtsversicherung, weiß leider keinen anderen Rat mehr …

  2. Beim Heimflug nach Frankfurt mit Condor wurde ein Koffer beschädigt. Am Lost and Found Schalter wurde alles aufgenommen. Ich habe einen Adressaufkleber bekommen und habe den Koffer kostenfrei über DHL eingeschickt. nach ein paar Tagen meldete sich ein Mitarbeiter das der Koffer nicht zu reparieren sei. Wir haben einen neuen Koffer in gleicher Größe erhalten. Er war sogar leichter und rollt besser wie unser defekter Koffer.
    Prima Service von Condor.

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