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Massive Flugverspätungen bei Eurowings – Entschädigung einfordern

Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort und Ersparnisse. Aus diesem Grund haben wir für Sie die fünf besten Tipps für Vielflieger zusammengestellt.

Seit Herbst 2015 bietet die Lufthansa Tochter Eurowings auch Langstreckenflüge an. Einer Auswertung von Fairplane zufolge waren jedoch von den insgesamt 126 Flügen, die die Lufthansa-Tochter in den ersten acht Wochen auf der Fernstrecke absolvierte, 31 verspätet – und zwar im Schnitt um 5,8 Stunden. Zu wenige forderten bisher Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro pro Flug ein, die ihnen zustehen würden. Denn wie die meisten Airlines hat auch Eurowings Taktiken entwickelt, Entschädigungszahlungen gekonnt zu umgehen. Damit Sie nicht auf Ihr Geld verzichten müssen, zeigen wir hier, was Ihnen zusteht und wie Sie sich Ihr Geld erfolgreich zurück holen.

Foto: Eurowings A330
Foto: Eurowings A330

In einem Interview mit „Die Welt“ erklärt der Sachverständige zum Thema Fluggastrechte im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages und Unternehmenssprecher von Fairplane Prof. Dr. Ronald Schmid, dass sich die Situation für Kunden der Eurowings im Dezember weiter verschlechtert hat. Auswertungen von Fairplane zufolge waren von den 48 Eurowings-Langstreckenflügen, die zwischen dem 26. Dezember 2015 und dem 5. Januar 2016 ab Köln/Bonn durchgeführt wurden, 14 über drei Stunden verspätet. In diesen Fällen können Betroffene Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro geltend machen.

Anspruch auf finanzielle Entschädigung

Bei verspäteter Ankunft eines Fluges ab drei Stunden haben Flugreisende nach geltendem EU Recht ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 250–600 Euro, je nach Flugstrecke:

Flüge innerhalb der EU

  • 1.500 km oder weniger – 250 Euro
  • mehr als 1.500 km – 400 Euro

Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land

  • 1.500 km oder weniger – 250 Euro
  • 1.500 – 3.500 km – 400 Euro
  • mehr als 3.500 km – 600 Euro

Die Fluggesellschaft muss jedoch nichts zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände zur Verspätung geführt haben. Diese können sein:

  • schlechte Wetterbedingungen,
  • politische Instabilität,
  • unvermeidbare Sicherheitsrisiken oder
  • Streik.

Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Urteil in der Rechtssache C-257/14) gehören unerwartete technische Probleme jedoch ausdrücklich nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Neben finanzieller Entschädigung müssen Airlines auch weitere Leistungen wie Unterbringung oder Ersatzbeförderung leisten. Mehr dazu, hier.

Eurowings will Zahlungen umgehen

Wie die Mehrheit der Airlines so weigert sich auch Eurowings im Großteil der Fälle, Ausgleichszahlungen an Passagiere zu leisten. Anfragen werden zumeist auf die lange Bank geschoben, gar nicht erst beantwortet oder man erweckt den Anschein nicht zahlen zu müssen. Erhalten Geschädigte nach Wochen doch eine Antwort, handelt es sich meist um ein vorgefertigtes Schreiben, in dem nicht auf den Einzelfall eingegangen wird. Passagiere verlieren dann häufig die Geduld und lassen ihre Ansprüche von bis zu 600 Euro pro Flugverspätung verstreichen. Wer hartnäckig bleiben will und um seine Rechte kämpfen möchte, der sollte wie folgt vorgehen.

Vorgehensweise bei einer Beschwerde

Um erfolgreich Beschwerde bei Eurowings einzulegen und Entschädigungszahlungen geltend zu machen, müssen Sie sich zunächst die Verspätung von Eurowings am Tag des Abfluges direkt am Flughafen schriftlich bestätigen lassen. Schicken Sie dann das ausgefüllte Beschwerdeformular der Europäischen Kommission an Eurowings. Wenn Sie keine oder eine nicht befriedigende Antwort erhalten legen Sie Beschwerde bei dem zuständigen Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig ein. Wenn sich Eurowings weigert zu zahlen, Ihr Anspruch auf Ausgleichszahlung aber eindeutig vorliegt, kann auch die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr vermitteln.

Die Abfolge ist somit wie folgt:

  1. Verspätung von Eurowings schriftlich bestätigen lassen.
  2. Beschwerdeformular der Europäischen Kommission ausfüllen und an Eurowings schicken.
  3. Ggf. Beschwerde beim Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig einlegen.
  4. Ggf. Schlichtungsstelle hinzuziehen.

Wem dieser Vorgang zu lang und zu kompliziert ist, kann auch auf Dienstleister zurückgreifen, die das Ganze für Sie übernehmen. Für die Leistung wird allerdings bei Erfolg in der Regel eine Provision von 25 bis 30 Prozent der Entschädigung einbehalten. Portale für Fluggastrechte sind zum Beispiel:

Sollten Sie zu diesem Thema bereits positive oder negative Erfahrungen gesammelt haben, freuen wir uns auf Ihren Kommentar.

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3 Kommentare

  1. Ja so ist es!

  2. Problem ist, dass schon der erste Punkt der Abfolge von oben nicht erfüllt ist da uns Eurowings/Germanwings eine schriftliche Bestätigung am Zielflughafen (Köln/Bonn) verweigerte mit der Aussage „alle Flugdaten wären online und eine schriftliche Bestätigung damit überflüssig“.
    Der Flug hatte 4,5 Stunden Verspätung.

  3. danke für die tips.
    leider funktioniert der Link nicht: Beschwerdeformular der Europäischen Kommission

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