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Was tun bei Flugverspätung und Flugannullierung? Das sind Ihre Fluggastrechte

Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort und Ersparnisse. Aus diesem Grund haben wir für Sie die fünf besten Tipps für Vielflieger zusammengestellt.

Bei vielen Airlines scheint Zeit sehr relativ zu sein. Foto: G. Altmann / pixelio.de

Nach Angaben von BCD-Travel ist jeder 4. Flugreisende regelmäßig von Flugverspätungen betroffen. Für Geschäftsreisende können Reiseverspätungen und geplatzte Meetings weitreichende Folgen haben. Unannehmlichkeiten, die Flugverspätungen oder gar der Flugannullierungen geschuldet sind, müssen aber nicht einfach so hingenommen werden. Welche Rechte Fluggäste bei Verspätung, Nichtbeförderung oder Flugannullierung haben, regelt die EU-Fluggastverordnung. Wir zeigen Ihnen, welche Fluggastrechtrechte Sie im Einzelnen geltend machen können und stellen das Beschwerdeformular der Europäischen Kommission zur Verfügung. Und zum Schluss gibt es noch eine thematisch relevante und kostenfreie App für Vielflieger zum Download.

Zur EU-Fluggastverordnung

Für Flugreisende, deren Abflug- oder Zielflughafen in der EU liegt, sowie für Fluggesellschaften der EU gilt gleichermaßen die EU-Fluggastverordnung. Danach müssen bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung bestimmte Entschädigungsleistungen und Ausgleichszahlungen von den Fluggesellschaften erbracht werden. Leider nehmen Airlines das nicht immer so genau. Wie eine Online-Umfrage der Verbraucherzentrale ermittelte, werden Anspruchsleistungen von Flugreisenden in 75% der Fälle von Airlines zunächst zurückgewiesen. Dennoch sollte man auf seine Fluggastrechte bestehen. Lesen Sie im Folgenden, wann Sie ein Anrecht auf Entschädigungsleistungen und Ausgleichszahlungen haben.

Entschädigungsleistungen bei Flugverspätung

Foto: R. Reischuk / pixelio.de

Verspätet sich Ihr Flug um mindestens 2 Stunden, können Sie laut EU-Fluggastverordnung bereits Entschädigungsleistungen geltend machen. Zu diesen gehören:

  • Anspruch auf Betreuung durch die Fluggesellschaft,
  • Telefonnutzung,
  • die Möglichkeit der Erfrischung,
  • Essen,
  • Unterbringung und
  • Beförderung zum Unterbringungsort.

Es gelten bestimmte zeitliche wie auch Entfernungsgrenzen zwischen Abflug- und Zielflughafen, ab denen Entschädigungsleistungen geltend gemacht werden können. Diese sind:

  • ab 2 Stunden Verspätung, bei Flügen bis 1.500 km
  • ab 3 Stunden Verspätung, bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km
  • ab 4 Stunden Verspätung, bei Flügen von mehr als 3.500 km mit Ziel außerhalb der EU

Ab einer Verspätung von 5 Stunden können Sie sich zum Abbruch der Reise entscheiden und haben einen vollen Anspruch auf Rückerstattung des Flugtickets und Rückflug zum Ausgangsort. Achtung: Wenn die Ursachen der Verspätung auf außerordentliche Umstände zurück zu führen sind, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigungsleistungen.

Rechtliche Lage bei Nichtbeförderung und Flugannullierung

Foto: FreeDigitalPhotos.net

Eine Nichtbeförderung findet häufiger wegen Überbuchung statt. Kann die Fluggesellschaft die Beförderung nicht erfüllen, und verzichtet der Kunde nicht freiwillig auf seine Reservierung, hat er Anspruch auf oben genannte Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen. Bei Überbuchung hat der Fluggast darüber hinaus das Recht auf Erstattung des Flugticketpreises, ggf. in Verbindung mit Flug zum Ausgangsort oder einen Alternativflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Bei der Flugannullierung stehen Reisenden ähnliche Entschädigungsleistungen zu. Wenn ein Flug weniger als 14 Tage vor Flugantritt annulliert wird, ohne dass außerordentliche Umstände vorliegen, stehen Ihnen, wie auch bei Nichtbeförderung, entweder die volle Erstattung des Kaufpreises innerhalb von 7 Tagen oder eine Ersatzbeförderung zu ähnlichen Bedingungen an den endgültigen Zielort zu. Und falls erforderlich kommen Betreuungsleistungen, wie Telefonnutzung, Erfrischungen, Essen, Unterbringung und Beförderung zum Unterbringungsort hinzu. Achtung: bei Flugannullierung aufgrund eines Streiks stehen Reisenden keine Ausgleichszahlungen zu. Betreuungsleistungen werden aber in den meisten Fällen gewährt. Da Streiks im Allgemeinen unter „außergewöhnliche Umstände“ fallen, die von Fluggesellschaften nicht beherrscht werden können, sind sie nicht verpflichtet Ausgleichszahlungen zu leisten.

Wann muss die Fluggesellschaft zahlen? Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen

Foto: FreeDigitalPhots.net

Neben den Betreuungsleistungen haben Sie ab einer verspäteten Ankunft des Fluges von drei oder mehr Stunden ggf. darüber hinaus einen Anspruch auf Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaften. Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt 250 €, 400 € oder 600 € und richtet sich nach der Flugstrecke. Maßgeblich ist die Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen, nicht die tatsächlich geflogene Strecke. Es gilt Artikel 7 Verordnung [EG] Nr. 261/2004.

  1. 250 € bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger,
  2. 400 € bei Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bis 3.500 km,
  3. 600 € bei allen anderen nicht unter 1. oder 2. fallende Flügen.

Ausgleichszahlungen richtet man meist im Nachhinein über das Beschwerdeformular der Europäischen Kommission bei der Airline ein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie genau vorgehen müssen.

Aktuell: Im Rahmen der Reform des Fluggastrechtes sieht ein neuer Gesetzesvorschlag nun vor, dass Ausgleichszahlungen erst ab 5 Stunden Verspätung bei allen Flügen innerhalb der EU bis zu einer Entfernung von 3.500 km möglich sein werden. Mehr zur Gesetzesreform des EU-Fluggastrechtes.

Ausgleichszahlung einfordern – So kommen Sie zu Ihrem Recht:

Um erfolgreich Beschwerde einlegen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss eine bestätigte Buchung vorliegen, Sie müssen bis spätestens 45 Minuten vor Abflug am Check-In-Schalter eingetroffen sein und es darf kein außergewöhnlicher Umstand für die Verspätung vorliegen. Ein technischer Defekt am Flugzeug wäre kein solcher Umstand, wohl aber ungünstige Witterungsbedingungen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Füllen Sie das Beschwerdeformular der Europäischen Kommission aus.
  2. Schicken Sie das Formular an die Airline, die den Flug durchgeführt hat und behalten Sie sich eine Kopie.
  3. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder die Antwort nicht zufriedenstellend ist, schicken Sie eine Kopie des Beschwerdeformulars an eine nationale Aufsichtsbehörde. Eine Liste der Aufsichtsbehörden im Flugverkehr der EU Mitgliedsstaaten finden Sie hier.

Zum Schluss: Tipps, die das Leben von Vielfliegern vereinfachen

Zum Schluss noch einige Hinweise, die das Leben von Vielfliegern eventuell vereinfachen werden.
  • Die Europäische Kommission hat erst kürzlich eine Smartphone-App für iPhone und Android herausgegeben, die Reisende schnell und am Ort des Geschehens über notwendige Schritte bei Flugverspätung, Flugannullierung oder bei Gepäckverlust, etc. informiert. Wir denken, dass dies eine nützliche App für Vielflieger ist und stellen den QR-Code direkt zur Verfügung. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
  • Ein ungeplanter Hotelaufenthalt wegen Flugverspätung oder -annullierung kann teuer werden. Nutzen Sie daher gute Firmenkonditionen mit Hotelketten aus und vermeiden Sie hohe Kosten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie Zugang zu Flughafen-Lounges auf den wichtigsten Flughäfen der Welt haben. Nicht nur Lounges der bekannten Airlines, auch unabhängige Anbieter betreiben Lounges, die das Warten bei Flugverspätungen weitaus angenehmer gestalten. Mit bevorzugten Lounge-Betreibern können Travel Manager ggf. eine uneingeschränkte Lounge-Nutzung aushandeln.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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39 Kommentare

  1. mein flug wurde anulliert. was tun?
    bitte helfen Sie mir

    • Zunächst ist wichtig zu wissen, mit welcher Begründung der Flug annulliert wurde. Wenn keine außerordentlichen Umstände vorliegen, dann stehen Ihnen ggf. die Erstattung des Kaufpreises, Ersatzbeförderung oder Betreuungsleistungen zu. Bitte beachten Sie, dass z.B. ein Streik unter außergewöhnliche Umstände fällt und die o.g. Leistungen von der Fluggesellschaft nicht erbracht werden müssen. Wenn keine außerordentlichen Umstände vorliegen, dann wenden Sie sich an die Fluggesellschaft und machen Sie Ihre Ansprüche geltend.
      Viel Glück!

  2. Guten Tag,mein Germanwings Flug CGN-NCE war mehr als 4 Stunden verspätet.Habe ALLES gemacht wie LBA und EU Fluggastrechte vorschreiben.Gestern habe ich email bekommen:
    „vielen Dank für Ihr Schreiben und das damit verbundene Anliegen.

    Ihre Verärgerung können wir nachvollziehen, möchten Ihnen jedoch versichern, dass Germanwings grundsätzlich alle Möglichkeiten ausschöpft, um eine Verspätung zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Selbstverständlich sind solche Verzögerungen nicht in unserem und Ihrem Interesse, jedoch leider nicht immer zu verhindern.

    Sollte ein Flug nicht wie geplant durchgeführt werden können, dann müssen durch unsere Verkehrszentrale eine Vielzahl an Faktoren beachtet werden, um alle unsere Fluggäste möglichst zeitnah befördern zu können. Gerne würden wir Sie immer direkt über den exakten Status einer Verzögerung informieren. Faktoren, wie zum Beispiel Start-, Überflug- und Landegenehmigungen, die unklare Dauer einer technischen Prüfung, aber auch eine Umorganisierung von Flugumläufen, machen eine frühzeitige, verlässliche Prognose des weiteren Flugverlaufes allerdings kaum möglich.

    Für die nicht vorhersehbare Flugunregelmäßigkeit möchten wir uns in aller Form entschuldigen. Die von Ihnen geforderte Entschädigung können wir Ihnen leider nicht anbieten, da diese im vorliegenden Fall durch Verordnung 261/04 nicht vorgesehen ist.
    Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir in Ihrem Verspätungsfall keine Ausgleichszahlung leisten können.

    Als Wiedergutmachung für diesen außerplanmäßigen Flugverlauf möchten wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Einmalzahlung von 150,- Euro pro Fluggast anbieten, sofern wir hierdurch auch in Ihrem Sinne zu einem einvernehmlichen Abschluss kommen können. Wir bitten Sie diesbezüglich um Rückmeldung bis zum 2.Dezember 2013.

    Wir sind uns bewusst, dass unsere Worte Ihre Enttäuschung und Ihren Ärger sicherlich nicht vollständig rückgängig machen können. Dennoch liegt es uns sehr am Herzen, Sie durch unser Angebot auch in Zukunft zu unseren geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir würden uns daher sehr freuen, Sie bald wieder bei uns an Bord willkommen heißen zu dürfen.

    Im Namen von Germanwings wünschen wir Ihnen eine angenehme Woche und danken für Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen/ Kind regards

    Wencke Engels

    Germanwings GmbH | Germanwings-Straße 2 | 51147

    Soll ich das akzeptieren,obwohl 250€ zustehen?!

    • Laut geltender EU-Verordnung stehen Ihen 250 € zu. Ich würde mich in einem weiteren Schreiben auf das geltende Fluggastrecht und die im Artikel genannte Verordnung berufen und die 250 € einfordern.

      Viel Glück und beste Grüße!

  3. Hallo,

    mein Flug von Amsterdam nach Sao Paulo mit KLM hatte bei Ankunft in Brasilien ca. 3 1/2 Stunden verspätung. Daher konnte ich den Anschlussflug nach Buenos Aires nicht mehr bekommen und kam ca. 13 Stunden später als ursprünglich geplant in meinem Reiseziel Buenos Aires an.

    Ich habe folgende Fragen:
    Ist es richtig, dass ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 600€ habe, solange keine höhere Gewalt vorliegt?
    Kann ich in einem Antrag auf Ausgleichszahlung auch die Ausgleichszahlung für Mitreisende einfordern, oder muss jeder Reisende persönlich einen Antrag stellen?
    Gibt es Vordrucke, wie ein Antrag auf Ausgleichszahlung aussehen sollte?
    Nach welcher Zeit verjährt mein Anspruch?

    Ich bin seher auf Rückmeldungen gespannt!
    1000 Dank im Voraus.

    • Hallo,
      wenn die Verspätung nicht auf Gründe höherer Gewalt zurückzuführen ist und sich die Ankunft am Zielort um mehr als drei Stunden verspätet, haben Sie nach geltendem Recht einen Anspruch auf Ausgleichszahlung von 600 €. Unter dem Abschnitt im Artikel „Ausgleichszahlungen einfordern“ ist der Vordruck der Europäischen Kommission verlinkt, mit dem Sie die Ausgleichszahlung beantragen könnnen.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und ggf. Durchhaltevermögen!

  4. hallo,
    ich konnte, aufgrund eines technischen defektes auf meinem flug von wien nach bankok, erst ca um 3 uhr nachts, ca 3 einhalb std nach der eigentlichen abflugzeit abfliegen. stehen mir aufgrund der langen strecke nun 600 euro zu oder erst ab vier std verspaetung?

    LG anas

    • Hallo Anas,

      der Anspruch auf Ausgleichszahlung ergibt sich nach der Verspätung der Ankunft am Zielort. Wenn diese mit mehr als 3 Stunden erfolgt ist, hätten Sie bei der Entfernung einen Anspruch auf 600 €.

      Viele Grüße!

  5. Bei meiner Reise von Frankfurt über Lissabon und Rio de Janeiro nach Manaus habe ich bei Ankunft in Lissabon erfahren, dass der Weiterflug nach Rio de Janeiro annulliert wurde. Nach einer Nacht in Lissabon ging es am folgenden Tag über Brasilia weiter, aber die Ankunft in Manaus war 7 Stunden später als geplant.

    Ich vermute, dass mir eine Entschädigung von 600 € zusteht. Liege ich richtig?

    Aus dem Beschwerdeformular werde ich nicht ganz schlau. Handelt es sich um eine „große Verspätung“ oder eine „Annullierung“ im Sinne der Verordnung?

    • Da der Flug nach Rio de Janeiro annulliert wurde, stehen Ihnen Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen wie z.B. Übernahme von Übernachtungskosten zu. Darüber hinaus können Sie die 600 € fordern, da die Ankunft um mehr als drei Stunden verspätet erfolgt ist. Im Beschwerdeformular würde ich in Ihrem Fall beides ankreuzen.

  6. Ich bin sehr böse über meine Wortwechsel die ich momentan mit United bezüglich meiner letzten 4 Flüge führe, wovon 2 massiv verspätet waren. Kann man dies an die Öffentlichkeit bringen, es ist nämlich sehr lächerlich, wie sich ein Milliardenunternehmen in Beschwerdefällen verhält.

  7. Guten Tag.
    Die oben genannten Entschädigungen gelten für EU-Flüge.
    Wie ist es denn bei einer Verspätung von 13 Stunden bei einem internationalen Flug, der nicht im EU-Gebiet startete und die Strecke über 6000 km beträgt?

  8. Hallo Henriette,

    ich bin am Sonntag von New York, JFK, nach Düsseldorf mit einer Verspätung von 6:15 Stunden gestartet. Hatte 9 Stunden Aufenhalt am Flughafen. Ich bin in Düsseldorf statt um 6:55 Uhr um 13:10 Uhr gelandet. Geflogen mit einer deutschen Airline. Greift die EU-Richtlinie dennoch?
    Vielen Dank!

    • Hallo,

      die EU Fluggastverordnung greift bei allen Flügen, die in der EU starten, unabhängig davon, wo die Airline ihren Sitz hat. Außerdem gilt sie bei allen Flügen, die in der EU landen und aus Drittstaaten kommen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

      Um Ihre Frage zu beantworten müsste ich wissen, mit welcher Airline Sie geflogen sind.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem weiterhelfen.
      Viele Grüße!

      • Herzlichen Dank!
        Es handelt sich um Air Berlin.

        • Carola Günther

          Hallo, danke für die vielen hilfreichen Antworten. Ich habe noch eine Frage.
          Mein Flug von Teneriffa nach Hamburg war über 20 Stunden verspätet. Ich weiß, dass ich hierfür 400 Euro Entschädigung beantragen kann.
          Allerdings konnte ich nicht wie geplant am nächsten arbeiten gehen, so dass ein zusätzlicher Urlaubstag anfiel. Kann man das extra geltend machen?
          Danke,
          Carola

  9. Hi,

    meine Eltern sollten am 15.06.2014 von Dortmund aus in die Heimat
    ( Zonguldak/ Türkei ) fliegen. Der Flug sollte um 14:10 mit der Germania airlines sein. Am Check in Schalter kurz vor 13 Uhr haben wir erfahren, dass der Flug auf den nächsten Tag für 6 Uhr angesetzt wurde. Man hat uns den Grund dafür nicht gesagt. Am nächsten Tag habe ich die Check In Mitarbeiterin gefragt, wieso der Flug nicht gestern stattgefunden hat. Sie meinte, die Fluglotsen in Frankreich würden streiken. Was ich nicht verstehe, was hat das mit dem Flug in die Türkei zu tun. Jetzt will ich mich bei der Airline beschweren. Der Reiseveranstalter war Öger Türk tours. Habe ich denn gute Chancen auf eine Entschädigung in Höhe von 400 € p.P. ?
    Danke für die Antwort im Voraus.

    MfG

    Özcan

    • Hallo Özcan,

      wenn der Grund für den Flugausfall ein Fluglotsenstreik war, dann stehen die Chancen auf Entschädigung schlecht. Es handelt sich hierbei um höhere Gewalt auch wenn der Streik nicht direkt am Abflug- oder Ankunftsort stattgefunden hat.

      Viele Grüße!

  10. Hallo Henriette,
    mein Mann und ich haben unsere Flitterwochen auf Bali verbracht. Der Flug von Denpasar nach Singapur mit Singapore Airlines hatte aufgrund eines technischen Defekts eine Verspätung von knapp 2 Stunden. Aus diesem Grund haben wir unseren Anschlussflug nach Frankfurt verpasst und konnten erst 14 Stunden später fliegen. Dies hatte auch entsprechend die Folge, dass wir in Frankfurt nochmal 10 Stunden auf unseren Flug nach Hamburg warten mussten und somit insgesamt 24 Stunden später als geplant in Hamburg angekommen sind.

    Haben wir in diesem Fall einen Anspruch auf eine Entschädigung, auch wenn der Flug außerhalb der EU gestartet ist?

    Der Flug von Singapur nach Frankfurt sollte auch durch einen A380 durchgeführt werden, somit war der Flugpreis auch höher. Aufgrund der Verschiebung sind wir „nur“ mit einer Boeing 777 geflogen. Ich habe gehört, dass wir hier einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten haben, da eine 777 nun mal kein A380 ist und die Flüge auch entsprechend günstiger sind. Ist das korrekt?

    Ich freue min über eine Antwort.
    Viele Grüße

    • Hallo,

      da der verspätete Flug von Sigapore Airlines durchgeführt wurde und diese Airline ihren Sitz nicht in der EU hat, greift die EU-Fluggastverordnung in der Regel nicht. Für eine rechtskräftige Auskunft, welche Leistungen Sie ggf. dennoch geltend machen können, empfehle ich einen Anwalt für Fluggastrecht hinzuzuziehen.

      Viele Grüße
      (Angaben ohne Gewähr)

  11. Hallo, danke für die vielen hilfreichen Antworten. Ich habe noch eine Frage.
    Mein Flug von Teneriffa nach Hamburg war über 20 Stunden verspätet. Ich weiß, dass ich hierfür 400 Euro Entschädigung beantragen kann.
    Allerdings konnte ich nicht wie geplant am nächsten arbeiten gehen, so dass ein zusätzlicher Urlaubstag anfiel. Kann man das extra geltend machen?
    Danke,
    Carola

    • Hallo Carola,

      im Rahmen der im Artikel erläuterten EU-Fluggastverordnung ist es nicht möglich zusätzliche Urlaubstage geltend zu machen, die Sie aufgrund der Verspätung nehmen mussten. Der Arbeitgeber haftet im Allgemeinen nicht für Ihr unverschuldetes Zuspätkommen. Um eine rechtskräftige Auskunft zu bekommen, würde ich aber einen Anwalt für Fluggastrecht hinzuziehen.

      Beste Grüße
      (Angaben ohne Gewähr)

  12. Hallo,

    erst einmal vielen Dank fuer die schoene Auflistung der Fluggastrechte und der Vorgehensweise diese einzufordern.
    Eine Frage habe ich jedoch trotzdem noch: Mein Flug von Iberia wurde knappe 21 Stunden vor dem geplanten Abflug gestrichen, ich wurde (bereits nach Erhalt des Boarding-Passes per Web-CheckIn) per SMS ueber die Stornierung informiert, jedoch nciht ueber Gruende. Ein Ersatzflug erreichte das Ziel etwa 3.5 Stunden spaeter als der urspruengliche Flug. Ich wuerde nun sowohl die Verspaetung als auch die Stornierung auf dem Formular ankreuzen, sehe ich das richtig?
    Richte ich die (in deutscher Sprache verfasste) Beschwerde an die spanische Adresse (im Impressum von iberia.com ist leider keine Deutsche Postanschrift zu finden)?
    Oder reicht es, das Formular mit eingescannter Unterschrift per E-Mail an den deutschen Support zu senden?

    Beste Gruesse

    Chris

  13. Hallo! Ich habe eine Frage: Meine Rückreise (19.9.) ging von Melbourne – Singapore – Frankfurt – Verspätung in Singapore (Flieger war kaputt und wurde gewechselt) – Ankunft in Frankfurt 6 Stunden später!! Habe ich Anspruch auf Rückerstattung und wenn ja, muss ich dies direkt bei Singapore Airline machen? Danke für Ihre Rückmeldung! Mit lieben Grüßen Julia

    • Da Sie mit Singapore Airlines geflogen sind und diese Airline Ihren Sitz nicht in Europa hat, greift die EU-Fluggastverordnung nicht. Ggf. gewährt die Airline aber Entschädigungsleistungen, diese müssten Sie dann direkt bei Singapore Airlines geltend machen.

      Viele Grüße

  14. Hallo, ich bin mit Sinagpore Airlines von Frankfurt über Singapur nach Melbourne geflogen. Der Abflug in Frankfurt war 1 h verspätet, dadurch habe ich den Anschlussflug in Singapur verpasst und mit dem Ersatzflug ca 3 h (zwischen 2:50 – 03:10 h) verspätet in Melbourne angekommen. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

    • Hallo,

      da Ihr Flug in Frankfurt gestartet ist, greift die EU-Fluggastverordnung. Dananch können Sie bei einem internationalen Flug Entschädigungsleistungen ab einer verspäteten Ankunft von 3 h geltend machen. Diese würden sich auf teilweise Erstattung des Ticketpreises von bis zu 600 € belaufen. Verwenden Sie hierfür das im Artikel verlinkte Beschwerdeformular der Europäischen Kommission und reichen Sie dies bei der Airline ein. Ob Ihre Bescherde Erfolg haben wird, können wir hier nicht mit Sicherheit sagen. Die Angaben sind ohne Gewähr.

      Viele Grüße
      Vielflieger-Lounges Redaktion

  15. Ich sollte mit einem Transitflug von Denpasar auf Bali mit Malaysia Airlines über Kuala Lumpur und ab da mit Emirates weiter über Dubai nach Hamburg fliegen. Mein Flug in Denpasar wurde jedoch wegen Renovierungsarbeiten am Flughafen gestrichen und ich wurde erst zwei Tage vor dem Abflug darüber in Kenntnis gesetzt. Als Alternative wurde mir ein späterer Flug mit gleichem Abflugdatum angeboten. Mit diesem hätte ich dann jedoch meinen Anschlussflug verpasst und einen 29 stündigen Aufenthalt in Kuala Lumpur gehabt. Ich hätte da auschecken sollen und 29 Stunden auf Kosten von Emirates in einem Hotel bleiben sollen um danach weiter nach Dubai zu fliegen und da erneut 15 Stunden auf den nächsten Flug zu warten. Da ich dann aber 3 Tage unterwegs gewesen wäre um nach Hause zu kommen und eh schon wichtige Termine in Hamburg verpasst hätte, habe ich mich nach langen, teuren Telefonaten mit Emirates dafür entschieden, meinen Rückflug ohne Mehrkosten auf den nächsten freien Rückflug ohne lange Aufenthalte an sämtlichen Flughäfen, (leider erst eine Woche später) zu verschieben. Die Hotelkosten für die eine Woche längeren Aufenthalt auf Bali wurden natürlich nicht übernommen. Habe ich überhaupt ein Recht auf eine Entschädigung und wenn ja, an wen muss ich mich wenden?

  16. Hallo, unser Flug Düsseldorf – München mit Air Berlin wurde nach einstündiger Wartezeit im Flugzeug annuliert, die Enteisung war trotz Reparatur nicht funktionstüchtig und wir wurden wieder zum Terminal zurückgebracht.
    Wir konnten dann statt 8:20 dann um 11:05 mit LH fliegen und waren statt 9:35 um 12:15 am Zielort.
    Welche Ausgleichsentschädigung steht uns denn zu, wir waren zu zweit.
    Air Berlin bietet uns bisher einen Gutschein von insgesamt 250,– zur Anrechnung auf einen nächsten Flug an, das finde ich nicht akzeptabel.
    Danke für eine Rückmeldung, Christiane

  17. Air Berlin hat mich zwei Wochen im Vorhinein darüber informiert, dass mein monatelang im Voraus gebuchter direkter Rück-Flug Rom-Düss. am 30.12.14 von 12.20 auf 20.05 Uhr !! verschoben wurde, Der Flug am Mittag ist nämlich gestriechen worden.

    Ich habe dann erfahren, dass eine andere Maschine sowieso kurz danach um 14.20 Uhr eingeplant worden ist. Ich habe das Service telefonisch darum gebeten, mich an diese frühere Maschine kostenlos umzubuchen. Da ich nachts im Winter und allein nicht fliegen und mit der Bahn weiter fahren will. Ich bin schwer chronisch krank und die Reise an sich schon ohne Haken mich kaputt macht.

    Die Antwort: Es ginge nur mit einer Stornierung und mit einer entsprechenden Gelderstattung, welche für mich nicht infrage kommen. Ich habe günstigerweise weniger als 100,- € ausgegeben. Oder kann ich nur in eine nicht mehr direkte Maschine über Mailand umgebucht werden um 9.00 Uhr morgens!

    Ich habe schon zehn Stunden Reise vor mir ohne Umstieg und kann auch nicht morgen früh in Rom sein. Meine vierstündige Busfahrt von Perugia nach Rom-Fiumicino ist erst ab 7.00 Uhr möglich. Ein teurer Hotelaufenthalt in Rom am vorigen Abend kommt auch nicht infrage.

    Sie verlangen von mir, dass ich kurzfristig eine 400,- € !!! Flugkarte umbuche, wenn ich an demselbenTag nachmittags, wie damals gebucht und geplant, statt abends fliegen möchte.

    Was für eine Dreistigkeit ist das? Und nun? Also eine frühere Maschine ist da, nun ich sollte nur viel Geld dafür ausgeben!

    • Liebe Henriette,

      ich würde mich freuen, wenn du bezüglich meines Kommentars in der Angelegenheit mit AB rückmelden könntest.

      Habe ich mein gutes Recht von AB zu verlangen, dass ich in den früheren und direkten Flug von 14.20 Uhr umgebucht werde, anstatt in den von 20.00 Uhr, wie AB einseitig bestimmt hat?

      Besten Dank.

  18. Hallo,

    Ich werde am Freitag spät abends mit Emirate nach Dubai fliegen um eigentluch geplant mit 2 Stunden Aufenthalt weiter nach Bali (Denpasar) weiterzufliegen…nun kam HEUTE erst die Nachricht dass der Anschlussflug um knapp 12 Stunden verlegt wurde! Wir werden nun einen Aufenthalt von 12 Stunden in dubai haben und uns geht ein ganzer Tag auf Bali und unserem gebuchten Hotel verloren…welche Ansprüche haben wir? Der Abflug aus Dubai ist ja nicht EU und Airline ist auch nicht EU… Fallen meine Ansprüche seit komplett weg?

    Vielen Danke für die Antwort

  19. Hallo Zusammen,

    Ich sollte am 27.07.15 Von Zonguldak nach Düsseldorf landen abflug:19:05 und um 21:35ankunft sein .

    Der flieger ist nicht nach zonguldak gekommen grund haben sie uns nicht gesagt .

    Dann haben die uns nach ankara transferiert am 28.07.2015 um 7:30 waren wir in ankara um 10:30 ging der flieger erst loss welche rechte habe ich jetzt?

    (Germania Fluggesellschaft )

  20. Hallo!
    Ich hatte gestern, am 25.10.2015 einen Flug von Tel Aviv über München nach Münster/Osnabrück gebucht.
    Nach Bekanntgabe einer Verspätung des Fluges von Tel Aviv nach München, wurde ich auf einen anderen Flug nach Frankfurt umgebucht, ebenfalls mit einem Anschlussflug nach Münster/Osnabrück.
    Als ich in Frankfurt ankam, war mein Anschlussflug jedoch durch die Lufthansa storniert. Die Möglichkeit der Erstattung eines Zugtickets nach Münster war keine Option, da es in Essen einen Stellwerksausfall gab und es für mich keine Möglichkeit gegeben hätte, den Flughafen Münster mit der Bahn in der Nacht zu erreichen, wo mein privates Auto parkte. ich musste mir für die Strecke von Frankfurt nach Münster einen Mietwagen nehemen. Meine Frage: Steht mir inun sowohl die Kostenübernahme des Mietwagens alsauch eine Erstattung des Ticketpreises zu?

  21. Guten Tag,

    wir wollten im Juli 2015 vom Flughafen Paderborn/Lippstadt nach Palma de Mallorca mit 2 Erwachsenen und 1 Kind fliegen. Als wir in der Wartehalle saßen wurde uns mitgeteilt, das dass Flugzeug von den Kanaren nicht kommt und somit der Flug verspätet stattfindet. Da wir in der Nähe wohnen konnten wir wieder nach Hause fahren. Andere Flugteilnehmer wurden in umliegenden Hotels untergebracht. Im Laufe des Tages wurde mitgeteilt das der Flug mit 19 Std. Verspätung starten soll. Also anstatt um ca. 5:20 Uhr donnerstags morgen, freitags Nacht um 0:20 Uhr. Somit entstanden natürlich auch Folgekosten! Wir haben jetzt nach erneutem Antrag auf Kostenerstattung eine Absage ohne Begründung bekommen. Wie kann ich da jetzt weiter vorgehen?

    • Wenn Sie denken, dass die Absage zu unrecht erfolgt ist, kommt eine Klage in Betracht. Wenn Ihnen das zu viel Aufwand ist, können Sie auf Dienstleister zurückgreifen, die das für Sie übernehmen.

  22. Guten Tag,

    mein Flug von Frankfurt nach Berlin Tegel ist kurz vor dem Check in annuliert worden. Es gab die Möglichkeit am nächsten Morgen mit einer anderen Gesellschaft zu fliegen, das passte aber nicht in meinen Zeitplan. Per Deutschen Bahn bin ich nun weitergereist und 4 Stunden zu spät in Berlin angekommen. Stehen mir Anspüche in Form von Geld oder Gutscheinen zu?

    Danke im Voraus!

  23. Guten Tag,

    Mein Flug von Zürich nach Frankfurt hatte Verspätung, weshalb ich dann meinen Weiterflug nach Colombo verpasst habe. Einen geeigneten Alternativflug konnte mir Lufthansa nicht anbieten (der angebotene Flug wäre 2 Tage später gegangen und hätte wiederum Zwischenlandungen gehabt, was einen grossen Zeitverlust zur Folge gehabt hätte), dies stellte keine geeignete Alternative für mich dar. Ich entschied mich, über einen Last Minute – Schalter ein anderes Urlaubs – Pauschalangebot zu buchen.
    Nun möchte ich von der Lufthansa die mir entstandenen Kosten für den Flug zurück haben, Lufthansa weigert sich aber, mit mir zu sprechen / zu schreiben.

    Wie kann ich weiter verfahren, auf welche Gesetze kann ich mich berufen?

    Allerbesten Dank im Voraus!

  24. Hallo!!Unser Flug sollte am Samstag 17:20 Uhr von Fuerteventura nach Münster gehen.am Check in Schalter wurde uns gesagt das der Flug annulliert wurde wegen technischen defekt! ! und wir nach Erfurt fliegen und von dort aus mit dem BUS NACH MÜNSTER transportiert werden.Das Flugzeug was nach Erfurt gehen sollte kam verspätet und wie es dann da war hieß es aus technischen defekt könnte dieses Flugzeug nun auch nicht fliege.wir saßen am Flughafen von Fuerteventura und keiner wusste nun wie es weiter geht so nach ca.2 Stunden kam dann eine Nachricht das angeblich ein Flieger aus Dresden kommen soll und der leer zurück fliegen sollte das macht er natürlich nun nicht und würde uns nach Erfurt fliegen, dieser Flieger hatte nun auch noch Verspätung und wie wir dann endlich erfahren haben das der Flieger da ist und wir wirklich fliegen könnten haben wir es ja kaum noch geglaubt. Aber wir wollte ja nicht nach Erfurt sondern nach Münster dann mussten wir noch fast 5 Stunden BUS fahren eigentlich sollte unser fliegen um 22:55 am Samstag in Münster landen sind dann schlussendlich um 10 Uhr am Sonntag am fmo angekommen! !!! Aber die stapatzen die man durch gemacht hat interessiert keinen!!!!!!

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