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Entschädigung abgelehnt! Bundesregierung und EU planen neues Fluggastrecht

Wir werden oft nach guten Tipps für Vielflieger gefragt. Meist geht es um Status, Komfort und Ersparnisse. Aus diesem Grund haben wir für Sie die fünf besten Tipps für Vielflieger zusammengestellt.

Die europäischen Fluggastrechte waren vielen Airlines schon lange ein Dorn im Auge. Der Wettbewerbsdruck und das finanzielle Risiko seien viel zu groß, um alle Ansprüche, die sich aufgrund von Flugverspätungen und Annullierungen ergeben, geltend zu machen. Die aktuellen Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Fluggastrechte zu überarbeiten und geltende Ansprüche z.B. bei Verspätungen erheblich zu beschneiden, werden von der Bundesregierung unterstützt und vorangetrieben. Dies geschieht zum Leid der Flugreisenden. Aber nicht alle Vorschläge zur Erneuerung der Fluggastrechte wären zum Nachteil der Reisenden. Wir zeigen auf, welche positiven und negativen Neuerungen bei Verabschiedung des Gesetzesentwurfes auf Flugreisende zukommen würden.

Fluggastrechte z.B. bei Verspätungen
Fluggastrechte z.B. bei Verspätungen

Fluggastrechte unzureichend gewährt

Vielflieger kennen wahrscheinlich die Probleme, die man zuweilen mit Airlines hat, wenn man seine Ansprüche auf Betreuung, Ausgleichszahlungen oder  Ersatzbeförderung geltend machen möchte. Die größte deutsche Airline hat sich diesbezüglich im Umgang mit ihrer besten Kundschaft auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Als Begründung für die Gestaltung eines neuen Gesetzentwurfes, führt die Europäische Kommission daher die unzureichende Gewährung der Fluggastrechte an. Umfragen, die in Deutschland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich durchgeführt wurden, zeigen ein erschütterndes Bild:

  • Finanzieller Ausgleich bei Verspätung oder Annullierung nur in 2 bis 4% der Fälle tatsächlich gezahlt
  • Beschwerden nur in 20% der Fälle überhaupt beantwortet
  • Betreuungsleistungen in 50% der Fälle gewährt
  • Anderweitige Beförderung bei Verspätung oder Flugausfall in 75% der Fälle realisiert

(Quelle: Europäische Kommission: „Überarbeitung der Fluggastrechte„)

Um diese Situation für Flugreisende zu verbessern hat die Europäische Kommission nun Vorschläge zur Änderung der Fluggastrechte unterbreitet, die nicht unbedingt nur von Vorteil für Flugreisende sind. Wir stellen die Änderungen vor.

Wesentliche Änderungen der Fluggastrechte

Entschädigung bei Flugverspätung

Nach geltender Rechtslage der EU-Fluggastverordnung konnte man bisher schon bei einer Verspätung ab 3 Stunden Ausgleichszahlungen geltend machen (siehe Verbraucherzentrale „Als Fluggast haben Sie Rechte!„). Der neue Gesetzesvorschlag sieht nun vor, dass Ausgleichszahlungen erst ab 5 Stunden Verspätung bei allen Flügen innerhalb der EU bis zu einer Entfernung von 3.500 km möglich sind. Bei Drittstaatenflügen wurde die Dauer auf 9 Stunden bei einer Entfernung von bis zu 6.000 km eingeführt und 12 Stunden bei über 6.000 km Entfernung. Der Grund für diese recht drastische Beschneidung der Entschädigungsleistungen ist, dass Airlines mehr Zeit zur Lösung des bestehenden Problems bekommen sollen, um sie dazu zu bewegen den Flug doch durchzuführen anstatt ihn zu annullieren.

Beschwerdemanagement

Airlines sollen in Zukunft verpflichtet werden, ein klares Beschwerdeverfahren einzurichten (z.B. Online-Formular, E-Mail-Adresse). Bisher gibt es bei vielen Airlines nicht mal einen Ansprechpartner, der Beschwerden bearbeitet. Airlines müssen in Zukunft darüber hinaus Antwortfristen von einer Woche für die Eingangsbestätigung und zwei Monaten für die formelle Bearbeitung einhalten. In Streitfällen sollen sich die Fluggäste an außergerichtliche Beschwerdestellen wenden können.

Betreuungsleistungen

Bisher war die Gewährung der Betreuungsleistung, wie z.B. Verpflegung oder die Möglichkeit der Erfrischung, neben der Dauer der Verspätung auch an die Flugentfernung gekoppelt. In Zukunft sollen alle Betreuungsleistungen ab einer Verspätung von 2 Stunden unabhängig von der Flugentfernung gewährt werden. Die Unterbringung im Hotel und Beförderung zum Unterbringungsort muss von den Airlines ebenfalls gezahlt werden, wenn der Flug nicht angetreten werden kann. Bisher mussten Airlines den Hotelaufenthalt bis zu einer Woche zahlen. Diese Höchstdauer soll nun auf gerade mal drei Tage reduziert werden.

Anderweitige Beförderung bei Verspätung oder Annullierung

Bisher mussten Flugreisende oft lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor Ihnen ein alternativer Flug mit derselben Fluggesellschaft angeboten wurde. In Zukunft muss die Airline binnen 12 Stunden eine anderweitige Beförderung gewähren. Diese muss jedoch nicht unbedingt mit derselben Airline erfolgen. Der Flugreisende hat vielmehr die Wahl zwischen drei Alternativen:

  1. Flugpreiserstattung
  2. Unverzügliche anderweitige Beförderung (mit anderer Fluggesellschaft)
  3. Umbuchung auf einen späteren Flug

Alle weiteren Änderungen, die von der Europäischen Kommission geplant sind, finden Sie hier.

Foto: Michaela Schöllhorn / Pixelio
Foto: Michaela Schöllhorn / Pixelio

Außergewöhnliche Umstände neu definiert

Die häufigste Begründung der Fluggesellschaften, Entschädigungsleistungen oder einen finanziellen Ausgleich nicht zu gewähren, sind unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände bzw. höhere Gewalt. Welche Umstände dieser Begriff allerdings genau beinhaltet oder ausschließt, ist in der aktuell geltenden Verordnung Nr. 261/2004 nicht näher definiert. Die Kommission hat jetzt vorgeschlagen diejenigen Umstände als außergewöhnlich zu definieren, die

„nicht mit der normalen Ausübung der Tätigkeit der betroffenen Fluggesellschaft zusammenhängen und von ihr tatsächlich nicht zu beherrschen sind“. 

Zu diesen gehören konkret Naturkatastrophen oder Fluglotsenstreiks, nicht jedoch die Feststellung technischer Probleme bei einer routinemäßigen Wartung des Flugzeugs. Damit erhofft sich die Kommission, dass weniger Gründe für Flugverspätungen vorgebracht werden können, die als außergewöhnliche Umstände durchgehen.

Kritik an Neuregelung von beiden Seiten

Sowohl von Seiten der Fluggesellschaften wie auch von Verbraucherschützern kommt deutliche Kritik an den neuen Fluggastrechten. Fluggesellschaften befürchten durch die neuen Auflagen zusätzliche Kosten, die sich letztlich in höheren Ticketpreisen bemerkbar machen werden.

Verbraucherschützer hingegen sehen die neuen Entschädigungsregelungen als erheblichen Einschnitt und deutlichen Nachteil für Flugreisende. Hierbei ist zu beachten, dass die Verbesserung des Beschwerdewesens für Reisende sicher einen Vorteil bieten dürfte. Gesetzt den Fall, dass die Auflagen eingehalten würden, wäre so zumindest gewährleistet, dass die Beschwerde von der Fluggesellschaft zeitnah bearbeitet wird. Auch die zu gewährende Betreuungsleistung unabhängig von der Flugentfernung wäre für Reisende vorteilhaft. Als klarer Nachteil wäre die finanzielle Entschädigung erst ab 5 Stunden Verspätung zu werten.

Wie sehen Sie diese Bestrebungen? Wir freuen uns über Meinungen und Kommentare über das Kommentarfeld.

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Ein Kommentar

  1. Das ist ja wohl unglaublich, bereits mehr als 3 Stunden Verspätung bringen mein berufliches und privates Leben durcheinander, ab jetzt bei Langstrecke erst bei mehr als 12!!! Stunden Verspätung Entschädigung? Meine berufliche Zeit kostet 250,00 Euro die Stunde, also sind erst ab 3000,00 Euro Schaden Zahlungen fällig. Bei einem Handwerker mit 42,00 Euro beträgt der Schaden bereits über 480,00 Euro…und das ist keinen Schadenersatz wert, nur weil die Fluggesellschaften willkürlich und rechtswidrig die Zahlungen für ihr schlampiges Management verweigert haben? Fakt ist, das es jetzt im Internet Firmen gibt, die Fluggastrechte zielgenau und wirksam durchsetzen können, diese Firmen kann niemand mit Ausreden abspeisen…da war wohl die Fluglinienlobby kürzlich unterwegs bei der EU, weil das Risiko durch die Fluggesellschaften erkannt wurde, daß die bisherigen Machenschaften nunmehr ein Ende haben…wer hat da wohl wieviel kassiert um diese Enteignung der Fluggastrechte zu entwerfen?

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